Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 526/1990Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 11
Ersuchen, die auf Vornahme einer Zustellung gemäß Artikel 10 Absatz 1 Satz 3 gerichtet sind, sollen in denjenigen Fällen, in denen das Recht des ersuchten Staates die Wahl zwischen mehreren Zustellungsarten vorsieht, die Art der gewünschten Zustellung angeben; fehlt eine solche Angabe, steht die Wahl im Ermessen der ersuchten Stelle.
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2015
Dokumentnummer
NOR12062529
Alte Dokumentnummer
N4199010126L