Rechtstracker.at

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)

Fassungen (Gesetz)
ab 12.02.1998 — BGBl. III Nr. 25/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute12.02.1998 § → § BGBl. III Nr. 25/1998
20.04.199511.02.1998 BGBl. Nr. 315/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1995,

Typ

Vertrag – Ungarn

Inkrafttretensdatum

20.04.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GEMEINSAMEN GRENZE

StF: BGBl. Nr. 315/1995 (NR: GP XVIII RV 1036 AB 1208 S. 129. BR: AB 4598 S. 573.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. August 1993 bzw. 21. März 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 20. April 1995 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn (im weiteren Vertragsparteien genannt),

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen durch ein Abkommen zu regeln;

in dem Bestreben, die illegalen Wanderungsbewegungen im gemeinsamen Interesse entsprechend den Bemühungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit wirksam zu bekämpfen, und sich zu dem Ziel bekennend, den persönlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens in Zukunft zu erweitern;

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2014

Gesetzesnummer

10005934

Dokumentnummer

NOR11006028

alte Dokumentnummer

N4199548052J