Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 315/1995Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
Artikel 5
Zur Durchführung dieses Abkommens können die Innenminister der Vertragsparteien Vereinbarungen treffen, insbesondere über
die Vorgangsweise bei der gegenseitigen Verständigung;
die bei der Übergabe und Übernahme einzuhaltende Vorgangsweise sowie die erforderlichen Angaben und Unterlagen;
die Grenzübergänge für die Übernahme;
die Modalitäten des Kostenersatzes nach Artikel 4 Abs. 6.die Modalitäten des Kostenersatzes nach Artikel 4 Absatz 6,
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2014
Dokumentnummer
NOR12065194
Alte Dokumentnummer
N4199548057J