Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Gütereinsatz im produzierenden Bereich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 443/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 443 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß Paragraph 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).außer Kraft vergleiche Paragraph 73, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,).
Text
Geltungsbereich
§ 3. (1) Die Erhebungen haben sich auf alle Einheiten mit 20 und mehr Beschäftigten zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, die den im § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4 angeführten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen ist und eine wirtschaftliche Gesamtproduktion von 100 Millionen Schilling und mehr erbringen.Paragraph 3, (1) Die Erhebungen haben sich auf alle Einheiten mit 20 und mehr Beschäftigten zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, die den im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 angeführten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen ist und eine wirtschaftliche Gesamtproduktion von 100 Millionen Schilling und mehr erbringen.
(2)Absatz 2,Die Meldepflicht nach Abs. 1 ist jeweils für ein Kalenderjahr gegeben und wird durch die im Berichtsjahr entsprechende durchschnittliche Zahl von Beschäftigten sowie durch die Höhe der im Berichtsjahr erbrachten wirtschaftlichen Gesamtproduktion ermittelt.Die Meldepflicht nach Absatz eins, ist jeweils für ein Kalenderjahr gegeben und wird durch die im Berichtsjahr entsprechende durchschnittliche Zahl von Beschäftigten sowie durch die Höhe der im Berichtsjahr erbrachten wirtschaftlichen Gesamtproduktion ermittelt.
Dokumentnummer
NOR12066991
Alte Dokumentnummer
N4199813202O