Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Litauen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 36/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Artikel 1 und 2 dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen, die sich länger als für den in diesen Artikeln genannten Zeitraum im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten wollen oder die beabsichtigen, dort ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2014
Dokumentnummer
NOR12067338
Alte Dokumentnummer
N4199957540L