Norm Verwendung von Frauen zu Untertagarbeiten beim Bergbau× ▾ ‹›Gliederung Verwendung von Frauen zu Untertagarbeiten beim Bergbau Fassungen (Gesetz) ab 14.03.1937 — BGBl. Nr. 70/1937 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.03.193731.07.2001 BGBl. Nr. 70/1937 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 98/2001 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.03.1937 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3