Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
ERP-Fonds-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 207/1962Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1962,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 24Paragraph 24
Index
53 Wirtschaftsförderung
Text
§ 24. Anleihemittel aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter.Paragraph 24, Anleihemittel aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter.
Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter entstandene Anleihemittel (SAC-Mittel) dem Fonds zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den für diese Mittel geltenden Abkommen möglich ist. Werden SAC-Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt, so sind die näheren Einzelheiten durch Vertrag zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, und dem Fonds zu regeln.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015
Dokumentnummer
NOR12068925
alte Dokumentnummer
N5196225609L