Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.07.1992 bis 31.10.2012 — BGBl. Nr. 345/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.07.199231.10.2012 § → § BGBl. Nr. 345/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2012
§ 525.10.198630.06.1992 § → § BGBl. Nr. 569/1986
§ 527.04.198224.10.1986 BGBl. Nr. 183/1982

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Dreher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2012,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.07.1992BGBl. Nr. 345/1992

Außerkrafttretensdatum

31.10.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2012

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Maschinenmechaniker, Maschinenschlosser, Mechaniker, Schlosser, Werkzeugmechaniker oder Werkzeugmaschineur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Werkzeugmacher kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Prüfarbeit“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, Absatz eins bis 3 und 7 sinngemäß.
  3. Absatz 3,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Anlagenmonteur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 345/1992

Schlagworte

Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026

Gesetzesnummer

10006324

Dokumentnummer

NOR12078545

Alte Dokumentnummer

N5199221141J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/215/P5/NOR12078545