Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 154/1979Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 4
Beide Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von Informationen, die Herstellung von Kontakten sowie entsprechende Initiativen von Organisationen und Unternehmungen, die die gemeinsame Verwirklichung von Projekten, Programmen und Vereinbarungen über eine künftige Zusammenarbeit zum Ziele haben, und andere Maßnahmen, die zur Intensivierung der Zusammenarbeit beitragen können und im beiderseitigen Interesse gelegen sind, nach Maßgabe der jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften fördern und unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR12072323
Alte Dokumentnummer
N5197910048I