Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 154/1979Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 5
Beide Vertragschließenden Parteien werden im Rahmen der jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften jenen Personen, die sich zur Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Ziele von einem Staat in den anderen begeben, die notwendigen Erleichterungen zur Ausübung ihrer Funktionen gewähren.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR12072324
Alte Dokumentnummer
N5197910049I