Norm Internationale Energie-Agentur – Kohletechnischer Informationsdienst× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Internationale Energie-Agentur – Kohletechnischer Informationsdienst Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2008 — BGBl. I Nr. 2/2008▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200811.08.2016 § → § BGBl. I Nr. 2/2008 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 58/2017 09.07.197931.12.2007 BGBl. Nr. 211/1980 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1ZIELSETZUNGENArt. 1Artikel 2DER BEAUFTRAGTEArt. 2Artikel 3DAS EXEKUTIVKOMITEEArt. 3Artikel 4VERWALTUNG UND PERSONALArt. 4Artikel 5FINANZIERUNGArt. 5Artikel 6INFORMATIONENArt. 6Artikel 7HAFTUNG UND VERSICHERUNGArt. 7Artikel 8LEGISLATIVE BESTIMMUNGENArt. 8Artikel 9AUFNAHME UND RÜCKTRITT VERTRAGSCHLIESSENDER PARTEIENArt. 9Artikel 10SCHLUSSBESTIMMUNGENArt. 10AnlagenAnl. 1Anhang | AUFSCHLÜSSELUNG DER BEITRÄGE