Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 131/1980Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 7
Die Vertragschließenden Teile kommen überein, daß die sich aus den in diesem Abkommen vorgesehenen Tätigkeiten ergebenden Zahlungen in frei konvertierbarer Währung erfolgen werden.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015
Dokumentnummer
NOR12072526
Alte Dokumentnummer
N5198010010I