Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 171/1982Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 3
Die Durchführung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit bei in Artikel 2 vorgesehenen Projekten erfolgt im Rahmen gesonderter, von den in beiden Ländern zuständigen Organisationen und Institutionen zu beschließender Programme sowie abzuschließender Vereinbarungen und Verträge.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015
Dokumentnummer
NOR40051029