Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Suchen Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 31.12.1983 — BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.12.1983 BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1