Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 31.12.1983 — BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.12.1983 BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 31.12.1983 Art. 1