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Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg

Fassungen (Gesetz)
ab 31.12.1983 — BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute31.12.1983 BGBl. Nr. 647/1983 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
31.12.1983
Art. 1