Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Kundmachung BGBl. Nr. 647/1983 · 30.12.1983▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 647/1983 30.12.1983 647. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1