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Art. 3

Fassungen
ab 10.04.1985 — BGBl. Nr. 25/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute10.04.1985 BGBl. Nr. 25/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1986,

Typ

Vertrag – Zypern

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

10.04.1985BGBl. Nr. 25/1986

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 3

Im Hinblick auf eine Förderung der Ziele dieses Abkommens werden die vertragschließenden Parteien

  1. Litera a
    den Austausch von Vertretern, Gruppen und Delegationen auf kaufmännischem und technischem Gebiet zwischen beiden Ländern, und
  2. Litera b
    die Veranstaltung von Handelsmessen, Ausstellungen und anderen Förderungsmaßnahmen auf den Gebieten Handel und Technologie sowie die Teilnahme an diesen seitens Unternehmen und Organisationen des anderen Landes im eigenen Land fördern und erleichtern.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006809

Dokumentnummer

NOR12074703

alte Dokumentnummer

N5198619490J