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Art. 4

Fassungen
ab 10.04.1985 — BGBl. Nr. 25/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute10.04.1985 BGBl. Nr. 25/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1986,

Typ

Vertrag – Zypern

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

10.04.1985BGBl. Nr. 25/1986

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 4

In diesem Sinne und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften in den jeweiligen Ländern fördern die vertragschließenden Parteien die Zusammenarbeit und den Abschluß von Abkommen und Verträgen zwischen natürlichen und juristischen zypriotischen Personen und den zuständigen österreichischen Organisationen und Unternehmen und stellen die dafür benötigten Einrichtungen zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006809

Dokumentnummer

NOR12074704

Alte Dokumentnummer

N5198619491J