Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 63/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 3
Die Abkommenspartner werden bestrebt sein, zur Erleichterung der Einreise zu touristischen Zwecken die weitere Vereinfachung der Grenz- und anderen Formalitäten sowie die Erteilung von Sichtvermerken für Staatsbürger des jeweils anderen Vertragsstaates zu fördern.
Schlagworte
Grenzformalität
Dokumentnummer
NOR12075825
Alte Dokumentnummer
N5198811479L