Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schönbrunner Schloßgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 208/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 117/1994Bundesgesetzblatt Nr. 208 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2Artikel eins, Paragraph 2
Index
56/04 Sonstiges Öffentliche Wirtschaft
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Im Gesellschaftsvertrag sind hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes neben einem allgemeinem Kontrahierungszwang und ganzjähriger Betriebspflicht insbesondere folgende Aufgaben vorzusehen:
Erhaltung der Substanz, Bewahrung, Förderung und Pflege des Kulturdenkmales Schloß Schönbrunn als Gesamtanlage, insbesondere als Baudenkmal, Kulturgut, historische Gartenanlage und Stätte wissenschaftlicher Betätigung unter besonderer Bedachtnahme auf die geschichtliche Bedeutung des Schlosses Schönbrunn,
Förderung und Verbesserung eines zeitgemäßen Kulturangebotes,
Förderung und Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur,
Förderung und Verbesserung des touristischen Angebotes,
Zusammenarbeit mit der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m. b. H.,
Zusammenarbeit mit den Bundesgärten.
(2)Absatz 2,Unbeschadet der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sind im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Verfügung über von der Republik Österreich eingebrachten beweglichen Sachen von kultureller Bedeutung Zustimmungsrechte der Gesellschafterversammlung vorzusehen.
(3)Absatz 3,Zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gehört auch die Übernahme von vergleichbaren Aufgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 an anderen Kulturdenkmälern des Bundes.Zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gehört auch die Übernahme von vergleichbaren Aufgaben im Sinne des Absatz eins, Ziffer 2 bis 4 an anderen Kulturdenkmälern des Bundes.
(4)Absatz 4,Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Wiedererrichtung des Veranstaltungsraumes „Orangerie“, dies in Abstimmung mit den Bundesgärten.
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2015
Dokumentnummer
NOR12082199
Alte Dokumentnummer
N5199433472J