Norm EWR-Abkommen – Protokoll 23× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" EWR-Abkommen – Protokoll 23 Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 909/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1994 BGBl. Nr. 909/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenALLGEMEINE GRUNDSÄTZEArt. 1Artikel 1EINLEITUNG DER VERFAHRENArt. 2Artikel 2Art. 3Artikel 3Art. 4Artikel 4Art. 5Artikel 5BERATENDE AUSSCHÜSSEArt. 6Artikel 6ERSUCHEN UM ÜBERMITTLUNG VON UNTERLAGEN UND RECHT, BEMERKUNGEN ZU MACHENArt. 7Artikel 7AMTSHILFEArt. 8Artikel 8Art. 9Artikel 9Art. 10Artikel 10Art. 11Artikel 11SPRACHENArt. 12Artikel 12