Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und CSFR - Nachfolge Tschechische R
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 176/1994
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
ARTIKEL 3
Dieses Protokoll tritt hinsichtlich eines Signatarstaates bei seiner Unterzeichnung in Kraft, vorausgesetzt, daß sich die Tschechische Republik unter diesen Staaten befindet, außer wenn ein Signatarstaat es vorbehaltlich der Ratifizierung unterzeichnet. In diesem Fall tritt das Protokoll hinsichtlich dieses Staates bei Hinterlegung seiner Ratifizierungsurkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010
Dokumentnummer
NOR12082667
Alte Dokumentnummer
N5199434931J