Norm Bezeichnung d. Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben× ▾ ‹›Gliederung Bezeichnung d. Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1994 — BGBl. Nr. 543/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.199416.10.1995 BGBl. Nr. 543/1994 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2