Norm Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Pfandleiher× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Pfandleiher Fassungen (Gesetz) ab 16.07.1994 — BGBl. Nr. 544/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 16.07.199430.06.1997 BGBl. Nr. 544/1994 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.07.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3