Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1995Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1995,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 16
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien kommen überein, daß die Republik Österreich der Russischen Föderation Know-how auf dem Gebiet der Finanzierungsformen von Klein- und Mittelbetrieben zur Verfügung stellen wird.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR12086774
Alte Dokumentnummer
N5199550238J