Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 259/1930Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1930,
Inkrafttretensdatum
14.08.1930
Langtitel
Vereinbarung zwischen der österreichischen und französischen Regierung über die Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen.
StF: BGBl. Nr. 259/1930
Ratifikationstext
Die vorstehende Vereinbarung ist sowohl von der österreichischen Bundesregierung als auch von der französischen Regierung genehmigt worden.
Präambel/Promulgationsklausel
In dem Bestreben, die berufliche und sprachliche Fortbildung österreichischer und französischer Arbeitnehmer zu fördern, haben der österreichische Bundeskanzler und die unterzeichneten Vertreter der französischen Regierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen folgende Vereinbarung abgeschlossen:
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016
Dokumentnummer
NOR11008239
alte Dokumentnummer
N6193010592W