Norm Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen× ▾ ‹›Gliederung Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen Fassungen (Gesetz) ab 26.01.1944 — RVBl. S 2/1944 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.01.1944 RVBl. S 2/1944 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5