Rechtstracker.at

§ 13d

Fassungen
ab 01.01.2014 — BGBl. I Nr. 71/2013
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 13d heute01.01.2014 § → § BGBl. I Nr. 71/2013
§ 13d01.04.201231.12.2013 § → § BGBl. I Nr. 18/2012
§ 13d01.01.197031.03.2012 BGBl. Nr. 205/1969

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Opferfürsorgegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1947, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2013,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13 d

Inkrafttretensdatum

01.01.2014BGBl. I Nr. 71/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

67 Versorgungsrecht

Text

Paragraph 13 d,

  1. Absatz eins,Ansprüche nach den Paragraphen 13 a und 13 b sind beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen geltend zu machen; soweit im Absatz 4, nicht anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Paragraph 3, Absatz 4,
  2. Absatz 2,Ansprüche nach Paragraph 13 c, sowie von im Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgern sind bei der österreichischen Vertretungsbehörde, in deren Bereich die Anspruchswerber ihren Wohnsitz (Aufenthalt) haben, oder beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen geltend zu machen. Die Anspruchswerber haben alle verfügbaren Nachweise für die Anspruchsberechtigung dem Antrag anzuschließen, in Ermangelung dieser Nachweise die für die Feststellung der Anspruchsberechtigung maßgeblichen Tatsachen bekanntzugeben und die in Betracht kommenden Beweismittel anzubieten.
  3. Absatz 3,Über Ansprüche nach Absatz 2, entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.
  4. Absatz 4,Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach Absatz eins und 3 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
  5. Absatz 5,Über Anträge nach Paragraph 13 a, Absatz 3, entscheidet der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Anhören der Opferfürsorgekommission (Paragraph 17,).

Im RIS seit

22.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015

Gesetzesnummer

10008113

Dokumentnummer

NOR40149289