Norm Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes und der Berufsvertretung× ▾ ‹›Gliederung Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes und der Berufsvertretung Fassungen (Gesetz) ab 13.08.1948 — BGBl. Nr. 139/1948 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.08.194831.12.2019 BGBl. Nr. 139/1948 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2019 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.08.1948 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3