Norm Übereinkommen (Nr. 12) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen in der Landwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen (Nr. 12) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen in der Landwirtschaft Kundmachung BGBl. Nr. 39/1964 · 23.03.1964▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 39/1964 23.03.1964 39. Übereinkommen Nr. 116 über die teilweise Abänderung der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten 32 Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen, betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung der Übereinkommen durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes. 1 Einheit BGBl. Nr. 233/1954 22.10.1954 233. Übereinkommen (Nr. 12) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen in der Landwirtschaft. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9