Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 665/1994Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4aAnlage 4 a
Beachte
Hinsichtlich der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (§ 15 Abs. 9 idF BGBl. Nr. 665/1994)Hinsichtlich der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Paragraph 15, Absatz 9, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,)
1. 9. 1994 (1. und 2. Klasse)
1. 9. 1995 (3. Klasse)
Text
Anlage 4a
Lehrverpflichtungsgruppe IVaLehrverpflichtungsgruppe römisch vier a
Bildnerische Erziehung an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an höheren Schulen und an Akademien für Sozialarbeit.
Entwurf- und Modezeichnen an höheren Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik und an deren Sonderformen, an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik einschließlich der Fachrichtung Herrenbekleidung und der Sonderform für Gehörlose sowie an Meisterklassen für Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher.
Musikerziehung an Akademien für Sozialarbeit, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und an Fachschulen für wirtschaftliche Berufe.
Anmerkung
Die in den Anlagen (in Verbindung mit § 2 Abs. 1) vorgenommenen Einreihungen der Unterrichtsgegenstände sind zum Teil nicht mehr aktuell, weil die angeführten Unterrichtsgegenstände aufgrund von Änderungen der Schulorganisation und/oder der Lehrpläne nicht mehr oder nicht mehr unter dieser Bezeichnung geführt werden. Hinsichtlich nicht erfaßter oder neuer Unterrichtsgegenstände enthält § 7 Abs. 1 eine Ermächtigung zur Einreihung im Verordnungsweg. Auch die Schulartbezeichnungen sind zum Teil durch Änderungen der Schulorganisation überholt.
Schlagworte
Entwurfzeichnen
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2016
Dokumentnummer
NOR12109586
Alte Dokumentnummer
N6199440943J