Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nachtarbeit der Frauen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 237/1969 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2002Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4cParagraph 4 c
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 4c. (1) Der Kollektivvertrag kann Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot zulassen, wenn der Kollektivvertrag Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichermaßen erfaßt, einen Anspruch auf Versetzung bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vorsieht und geeignete Ausgleichsmaßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich der Belastungen durch die Nachtarbeit festlegt, wobei auf unbedingt notwendige Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren Bedacht genommen werden soll.Paragraph 4 c, (1) Der Kollektivvertrag kann Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot zulassen, wenn der Kollektivvertrag Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichermaßen erfaßt, einen Anspruch auf Versetzung bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vorsieht und geeignete Ausgleichsmaßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich der Belastungen durch die Nachtarbeit festlegt, wobei auf unbedingt notwendige Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren Bedacht genommen werden soll.
(2)Absatz 2,Die Betriebsvereinbarung kann unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Ausnahmen zulassen, wenn der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt.Die Betriebsvereinbarung kann unter den Voraussetzungen des Absatz eins, Ausnahmen zulassen, wenn der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt.
Dokumentnummer
NOR12115372
Alte Dokumentnummer
N6199850468L