Norm Ergänzung des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter× ▾ ‹›Gliederung Ergänzung des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter Kundmachung BGBl. Nr. 201/1970 · 09.07.1970▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 201/1970 09.07.1970 201. Zusatzvertrag zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 7Art. 8Art. 9