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Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten

Fassungen (Gesetz)
ab 01.05.1989 — BGBl. Nr. 170/1989
Gliederung Fassung vom 30.11.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§