Rechtstracker.at

§ 60 BRGO 1974

Fassungen
ab 01.05.2012 — BGBl. II Nr. 142/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 60 heute01.05.2012 § → § BGBl. II Nr. 142/2012
§ 6001.07.197430.04.2012 BGBl. Nr. 355/1974 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 60

Inkrafttretensdatum

01.05.2012BGBl. II Nr. 142/2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BRGO 1974

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung

Paragraph 60,

Die Art und der Umfang der Mitwirkung des Betriebsrates an der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung sowie der betrieblichen Schulung und Umschulung können zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Insbesondere soll eine Mitwirkung des Betriebsrates vereinbart werden bei der Erstellung von Richtlinien über:

  1. Ziffer eins
    die Auswahl der mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Personen (Ausbilder);
  2. Ziffer 2
    die Auswahl der mit der Koordination der gesamten Ausbildung betrauten Personen;
  3. Ziffer 3
    die Ausbildung in bestimmten Lehrberufen im Hinblick auf die gemäß Paragraph 2, Absatz 6, BAG erforderliche Einrichtung und Führung des Betriebes;
  4. Ziffer 4
    die Auswahl von Arbeitnehmern für betriebliche Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen;
  5. Ziffer 5
    den Abschluß von besonderen Ausbildungsverträgen;
  6. Ziffer 6
    den Abschluß und die rechtzeitige Ausfertigung von Lehrverträgen;
  7. Ziffer 7
    die Beachtung der Berufsbilder bei der Lehrlingsausbildung;
  8. Ziffer 8
    die Einhaltung der Verhältniszahlen (Paragraph 8, Absatz 5, BAG).

Schlagworte

Schulungsmaßnahme

Im RIS seit

09.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2016

Gesetzesnummer

10008332

Dokumentnummer

NOR40138929