Kurztitel
Arbeitslosenversicherung (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 392/1979Bundesgesetzblatt Nr. 392 aus 1979,
Text
Artikel 21
Außerkrafttreten früherer Abkommen
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens treten außer Kraft:
dasdas Abkommen vom 19. Mai 1951 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung samt Schlußprotokoll *),
dasdas Zusatzprotokoll vom 23. November 1951 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung *),
dasdas Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung **).
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 19. Juli 1978 in zwei Urschriften.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 9/1953*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1953,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1955**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1955,