Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 515/1979Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
in Österreich auf die Rechtsvorschriften über
in der Schweiz auf die bundesrechtlichen Rechtsvorschriften über die Arbeitlosenentschädigung mit Einschluß der Leistungen bei Teilarbeitslosigkeit (Kurzarbeit).
(2)Absatz 2,Rechtsvorschriften, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen mit dritten Staaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben oder zu deren Ausführung dienen, sind im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten nicht zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016
Dokumentnummer
NOR12099314
alte Dokumentnummer
N6197945051L