Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 117/1981Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1981,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 42Artikel 42
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 42
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in London ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
(3)Absatz 3,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Hohe Vertragschließende Partei kann es unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
NOR12099758
Alte Dokumentnummer
N6198121506L