Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 117/1981Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1981,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 44Artikel 44
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 44
Tritt dieses Abkommen außer Kraft, so bleiben alle Ansprüche, die eine Person nach seinen Bestimmungen erworben hat, erhalten. Anwartschaften, die in diesem Zeitpunkt nach diesen Bestimmungen erworben sind, werden im Verhandlungswege geregelt.
Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 22. Juli 1980, in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
NOR12099760
Alte Dokumentnummer
N6198121508L