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Anlage VI/3
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LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,
FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN)
(viersemestriger Studiengang)
I. STUNDENTAFELrömisch eins. STUNDENTAFEL
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Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-
Unterrichts- Semester stunden- pflich-
veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe
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A. Pflichtgegenstände: *1)
1. Humanwissenschaften
Religionspä-
dagogik...... V 1 1 1 1 4 I
S 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft. V 2 - - - 2 I
Unterrichts-
wissenschaft. V 1 1 - - 2 I
Erziehungs-
und unter-
richtswissen-
schaftliches
Seminar...... S - - 2 1 3 I
Pädagogische
Psychologie.. V 2 1 - - 3 I
Psychologi-
sches Seminar S - - 2 - 2 I
Pädagogische
Soziologie... V - 1 1 - 2 I
Betriebsso-
ziologie..... V - - - 1 1 I
Soziologi-
sches Seminar S - - - 2 2 I
Schulrecht... V - - 2 - 2 I
Schulrechtliches
Seminar...... S - - - 1 1 I
Biologische
Grundlagen
der Erziehung V 1 - - - 1 I
Gesundheits-
lehre, Schul-
und Arbeits-
hygiene...... V - 1 - - 1 II
Geschichte
der Berufs-
bildung...... V - - 1 - 1 I
2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Didaktik..... S 3 2 - - 5 III
Unterrichts-
technologie
und Medien-
didaktik..... S/Ü - 1 1 - 2 III
Schulbesuche
und
Lehrübungen.. Ü - 4 8 4 16 III
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Geschichte des
textilen
Kunsthandwerkes V - 1 - 1 2 II
Textilchemie und
Textiltechnologie V 1 2 2 2 7 I
Chemotechni-
sche Übungen. Ü 1 - - - 1 III
Seminar für
Textiltechno-
logie........ S - 1 1 1 3 I
Fertigungs-
lehre........ Ü 2 1 1 - 4 I
Seminar für
Fertigungs-
lehre........ S - 2 - - 2 I
Fertigungs-
praxis....... Ü 14 12 8 - 34 V
Entwurf- und
Werkzeichnen. Ü 4 3 3 - 10 III
Seminar für
Entwurf- und
Werkzeichnen. S - 2 1 - 3 III
Informatik... S/Ü 2 2 - - 4 II
4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika
Politische
Bildung...... V - - - 2 2 II
Volkswirt-
schaftslehre. S - - - 1 1 II
Betriebswirt-
schaftslehre. S - - 1 1 2 II
Sprach- und
Sprech-
erziehung.... S 1 1 - - 2 II
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36 40 36 19 131 (ohne Praktika)
Schulprakti-
kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,
aufgeteilt auf 2 Wochen
Ferialpraktikum P 4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters
B. Freigegenstände: *1)
Erwachsenen-
bildung......... V - - 1 - 1 II
S - - - 1 1 II
Lebende Fremdsprache S 2 2 2 2 8 (I)
Schriftverkehr.. S 2 2 1 1 6 III
Aktuelle
Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)
Berufspädagogi-
sche Tatsachen-
forschung....... Ü - 1 1 1 3 II
C. Unverbindliche Übungen: *1)
Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung
P = Praktikum
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIErömisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Humanwissenschaften
1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.Siehe Anlage römisch vier.
Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage VI/1.
Lehrstoff:
Textilchemie und Textiltechnologie; Chemotechnische Übungen;
Seminar für Textilchemie und Textiltechnologie:
Siehe Anlage VI/1.
GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES
Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen. Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.
FERTIGUNGSLEHRE
Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen der facheinschlägigen Schularten.
Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer, rationeller Ausführung.
Behandlung verschiedener Materialien.
Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.
SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE
Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen Montierungen.
Fachliche Aufzeichnungen.
FERTIGUNGSPRAXIS
Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten in verschiedenen Stickereitechniken nach der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration, Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen Schularten.
ENTWURF- UND WERKZEICHNEN
Studien nach der Natur als Schulung für genaues Beobachten und als Bereicherung des Wissens um Form und Farbe.
Übungen zur Sinnerfassung für gute Proportionen, Flächengliederungen und Farbkompositionen.
Graphische Übungen in sicherer Linienführung und exakter Auszeichnung.
Entwerfen von Motiven für Stickereien aller Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.
SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN
Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken, aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen.
Auszeichnung von eigenen und gegebenen Entwürfen zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.
Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur und freier Gestaltung in bezug auf Flächenverteilung und Rapportbildung.
Ergänzende Studienveranstaltungen
und Praktika
Siehe Anlage VI/1.
B. Freigegenstände
Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Schriftverkehr:
Siehe Anlage VI/1.
C. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
INFORMATIK
Siehe Anlage II Siehe Anlage römisch zwei
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*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. *1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.