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Anl. 6

Fassungen
01.09.1993 bis 31.08.1998 — · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 601.09.199331.08.1998 · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1993,)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5, Ziffer eins,)

Text

Anlage VI/3

-----------

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN)

(viersemestriger Studiengang)

römisch eins. STUNDENTAFEL

---------------------------------------------------------------------

                   Art der      Wochenstunden   Gesamt-    Lehrver-

                 Unterrichts-      Semester     stunden-    pflich-

                veranstaltung   1   2   3   4     zahl    tungsgruppe

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände: *1)

1. Humanwissenschaften

   Religionspä-

   dagogik......      V         1   1   1   1       4               I

                      S         1   1   1   1       4               I

   Erziehungs-

   wissenschaft.      V         2   -   -   -       2               I

   Unterrichts-

   wissenschaft.      V         1   1   -   -       2               I

   Erziehungs-

   und unter-

   richtswissen-

   schaftliches

   Seminar......      S         -   -   2   1       3               I

   Pädagogische

   Psychologie..      V         2   1   -   -       3               I

   Psychologi-

   sches Seminar      S         -   -   2   -       2               I

   Pädagogische

   Soziologie...      V         -   1   1   -       2               I

   Betriebsso-

   ziologie.....      V         -   -   -   1       1               I

   Soziologi-

   sches Seminar      S         -   -   -   2       2               I

   Schulrecht...      V         -   -   2   -       2               I

   Schulrechtliches

   Seminar......      S         -   -   -   1       1               I

   Biologische

   Grundlagen

   der Erziehung      V         1   -   -   -       1               I

   Gesundheits-

   lehre, Schul-

   und Arbeits-

   hygiene......      V         -   1   -   -       1              II

   Geschichte

   der Berufs-

   bildung......      V         -   -   1   -       1               I

2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung

   Didaktik.....      S         3   2   -   -       5             III

   Unterrichts-

   technologie

   und Medien-

   didaktik.....    S/Ü         -   1   1   -       2             III

   Schulbesuche

   und

   Lehrübungen..      Ü         -   4   8   4      16             III

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

   Geschichte des

   textilen

   Kunsthandwerkes    V         -   1   -   1       2              II

   Textilchemie und

   Textiltechnologie  V         1   2   2   2       7               I

   Chemotechni-

   sche Übungen.      Ü         1   -   -   -       1             III

   Seminar für

   Textiltechno-

   logie........      S         -   1   1   1       3               I

   Fertigungs-

   lehre........      Ü         2   1   1   -       4               I

   Seminar für

   Fertigungs-

   lehre........      S         -   2   -   -       2               I

   Fertigungs-

   praxis.......      Ü        14  12   8   -      34               V

   Entwurf- und

   Werkzeichnen.      Ü         4   3   3   -      10             III

   Seminar für

   Entwurf- und

   Werkzeichnen.      S         -   2   1   -       3             III

   Informatik...    S/Ü         2   2   -   -       4              II

4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

   Politische

   Bildung......      V         -   -   -   2       2              II

   Volkswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   -   1       1              II

   Betriebswirt-

   schaftslehre.      S         -   -   1   1       2              II

   Sprach- und

   Sprech-

   erziehung....      S         1   1   -   -       2              II

                               ----------------------

                               36  40  36  19     131 (ohne Praktika)

   Schulprakti-

   kum..........      P        30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

                                aufgeteilt auf 2 Wochen

   Ferialpraktikum    P     4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenen-

bildung.........      V         -   -   1   -       1              II

                      S         -   -   -   1       1              II

Lebende Fremdsprache  S         2   2   2   2       8             (I)

Schriftverkehr..      S         2   2   1   1       6             III

Aktuelle

Fachgebiete.....    V/S/Ü       2   2   2   2       8          (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung.......      Ü         -   1   1   1       3              II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen...      Ü         2   2   2   2       8          (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

                     II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage römisch zwei.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage römisch zwei.

  1. Ziffer 2
    Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage römisch vier.

  1. Ziffer 3
    Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch vier.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VI/1.

Lehrstoff:

Textilchemie und Textiltechnologie; Chemotechnische Übungen;

Seminar für Textilchemie und Textiltechnologie:

Siehe Anlage VI/1.

GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES

Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen. Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.

FERTIGUNGSLEHRE

Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen der facheinschlägigen Schularten.

Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer, rationeller Ausführung.

Behandlung verschiedener Materialien.

Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen Montierungen.

Fachliche Aufzeichnungen.

FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten in verschiedenen Stickereitechniken nach der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration, Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen Schularten.

ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Studien nach der Natur als Schulung für genaues Beobachten und als Bereicherung des Wissens um Form und Farbe.

Übungen zur Sinnerfassung für gute Proportionen, Flächengliederungen und Farbkompositionen.

Graphische Übungen in sicherer Linienführung und exakter Auszeichnung.

Entwerfen von Motiven für Stickereien aller Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.

SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken, aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen.

Auszeichnung von eigenen und gegebenen Entwürfen zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.

Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur und freier Gestaltung in bezug auf Flächenverteilung und Rapportbildung.

  1. Ziffer 4
    Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:

Siehe Anlage römisch zwei.

Schriftverkehr:

Siehe Anlage VI/1.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage römisch zwei.

INFORMATIK

Siehe Anlage römisch zwei

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*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12107745

Alte Dokumentnummer

N6199333223J