Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 2Anlage römisch sechs 2
Text
GEWERBLICHE UND BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS
Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse hinsichtlich der gewerblichen und industriellen Fertigung von Herrenbekleidung und der Bedienung und Einsatzmöglichkeit von Spezialmaschinen.
Teilarbeiten an Werkstücken aus verschiedenen Materialien unter Bedachtnahme auf verschiedene Arbeitstechniken und unter Berücksichtigung des Lehrplanes der einschlägigen Schulen.
Einführung in die Fertigung der Damenbekleidung.
Übungen im Erkennen von Paßformfehlern und deren Behebung. Die Verfahrenstechniken im Zuschnitt, in der Einrichterei, Näherei und Bügelei.
Die Arbeitsvorbereitung und die Auftragsbearbeitung. Umsetzen der in der Fertigungslehre erstellten Arbeitsprogramme.