Rechtstracker.at

Anl. 6/08

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987 · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 6/0801.09.198731.08.1993 § → § BGBl. Nr. 363/1987 · 3 Dokumente · aufgehoben
Anl. 6/0812.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 2

Text

GEWERBLICHE UND BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS

Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse hinsichtlich der gewerblichen und industriellen Fertigung von Herrenbekleidung und der Bedienung und Einsatzmöglichkeit von Spezialmaschinen.

Teilarbeiten an Werkstücken aus verschiedenen Materialien unter Bedachtnahme auf verschiedene Arbeitstechniken und unter Berücksichtigung des Lehrplanes der einschlägigen Schulen.

Einführung in die Fertigung der Damenbekleidung.

Übungen im Erkennen von Paßformfehlern und deren Behebung. Die Verfahrenstechniken im Zuschnitt, in der Einrichterei, Näherei und Bügelei.

Die Arbeitsvorbereitung und die Auftragsbearbeitung. Umsetzen der in der Fertigungslehre erstellten Arbeitsprogramme.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101288

Alte Dokumentnummer

N6198420449S