Rechtstracker.at

Anl. 9/16

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 9/1601.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 9/1601.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 16

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Text

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zur Beherrschung des Systemaufbaus der Kurzschrift (Wiener Urkunde 1968) sowie zur Beherrschung der Vorbildschrift.

Befähigung, mindestens 160 Silben pro Minute zu schreiben. Befähigung, eigene und fremde Stenogramme zu lesen.

Vermittlung von Kenntnissen über Entstehung und Entwicklung der Kurzschrift.

Lehrstoff:

Verkehrsschrift und Eilschrift.

Redeschrift.

Systemtraining.

Schnellschrift-Praxis.

Überblick über die Entstehung der Kurzschrift; Entwicklung der Deutschen Einheitskurzschrift.

Die Wiener Urkunde 1968.

Didaktische Grundsätze:

Beim Erarbeiten der drei Teile der Kurzschrift sind die Studierenden mit der Systemurkunde genauestens vertraut zu machen. Im Systemtraining soll die Kenntnis der Dreiteilung der Wiener Urkunde in Theorie und Praxis perfektioniert werden. Parallel zur Erarbeitung der einzelnen Paragraphen der Systemurkunde sind die entsprechenden praktischen Übungen durchzuführen. Dabei ist besonders schwierigen Kapiteln der Systemurkunde der Vorzug zu geben.

Zur Pflege der Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen (Tafelschrift). In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung der Eilschrift und der Redeschrift zu perfektionieren. Bei der Erarbeitung der Bildungsinhalte ist einschlägige Fachliteratur zu verwenden (zB Fachzeitschriften, Kurzschrift-Wörterbücher, Kommentare usw.).

In der Geschichte der Kurzschrift sind lediglich Marksteine der Entwicklung sowie der Weg zur Wiener Urkunde 1968 hervorzuheben.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101348

Alte Dokumentnummer

N6198420512S