Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Text
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zur Beherrschung des Systemaufbaus der Kurzschrift (Wiener Urkunde 1968) sowie zur Beherrschung der Vorbildschrift.
Befähigung, mindestens 160 Silben pro Minute zu schreiben. Befähigung, eigene und fremde Stenogramme zu lesen.
Vermittlung von Kenntnissen über Entstehung und Entwicklung der Kurzschrift.
Lehrstoff:
Verkehrsschrift und Eilschrift.
Redeschrift.
Systemtraining.
Schnellschrift-Praxis.
Überblick über die Entstehung der Kurzschrift; Entwicklung der Deutschen Einheitskurzschrift.
Die Wiener Urkunde 1968.
Didaktische Grundsätze:
Beim Erarbeiten der drei Teile der Kurzschrift sind die Studierenden mit der Systemurkunde genauestens vertraut zu machen. Im Systemtraining soll die Kenntnis der Dreiteilung der Wiener Urkunde in Theorie und Praxis perfektioniert werden. Parallel zur Erarbeitung der einzelnen Paragraphen der Systemurkunde sind die entsprechenden praktischen Übungen durchzuführen. Dabei ist besonders schwierigen Kapiteln der Systemurkunde der Vorzug zu geben.
Zur Pflege der Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen (Tafelschrift). In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung der Eilschrift und der Redeschrift zu perfektionieren. Bei der Erarbeitung der Bildungsinhalte ist einschlägige Fachliteratur zu verwenden (zB Fachzeitschriften, Kurzschrift-Wörterbücher, Kommentare usw.).
In der Geschichte der Kurzschrift sind lediglich Marksteine der Entwicklung sowie der Weg zur Wiener Urkunde 1968 hervorzuheben.