Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.1997 — BGBl. Nr. 237/1996 · 5 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/201.09.199731.08.2002 § → § · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997
Anl. 1/201.09.199631.08.1997 § → § BGBl. Nr. 237/1996 · 5 Dokumente
Anl. 1/201.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 5 Dokumente
Anl. 1/230.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 4 Dokumente
Anl. 1/201.09.199229.10.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 4 Dokumente
Anl. 1/210.10.198731.08.1992 BGBl. Nr. 487/1987 · 3 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 302/1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vergleiche Paragraph 4 und Paragraph 5,,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, vergleiche weiters Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 10,

Text

Anlage 1.2.2

------------

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                   Jahrgang         Summe    tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ................   2   2   2   2   2     10      (III)

2. Deutsch .................   3   2   2   2   2     11       (I)

3. Lebende Fremdsprache

    (Englisch oder

    Italienisch) ............   2   2   2   2   2     10       (I)

4. Geschichte und

    Sozialkunde .............   -   -   2   2   -      4      (III)

5. Geographie und

    Wirtschaftskunde ........   2   2   -   -   -      4      (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Politische Bildung ......   -   -   -   2   2      4       III

7. Leibesübungen ...........   2   2   2   1   1      8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............   4   3   3   3   -     13       (I)

9. Elektronische

    Datenverarbeitung und

    angewandte elektronische

    Datenverarbeitung .......   -   2   -   -   -      2        I

10. Physik und angewandte

    Physik ..................   4   3   -   -   -      7        (II)

11. Stöchiometrie ...........   2   -   -   -   -      2        I

12. Allgemeine und

    anorganische Chemie .....   5   3   -   -   -      8        I

13. Analytische Chemie ......   2   4   2   -   -      8        I

14. Analytisches Laboratorium   9   5   6   -   -     20        I

15. Organische Chemie .......   -   5   3   2   -     10        I

16. Organisch-präparatives

    Laboratorium ............   -   -   5   -   -      5        I

17. Physikalische Chemie *2)    -   -   2   2   6     10        I

18. Anorganische-chemische

    Technologie *3) .........   -   -   -   2   2      4        I

19. Anorganisch-technologisches

    Laboratorium ............   -   -   -   3   3      6        I

20. Organisch-chemische

    Technologie und

    Biotechnologie *3) ......   -   -   2   2   2      6        I

21. Organisch-technologisches

    Laboratorium ............   -   -   -   3   3      6        I

22. Materialtechnologie *4) .   -   -   -   4   4      8        I

23. Grundlagen des

    Maschinenbaues *5) ......   3   5   -   -   -      8        I

24. Apparate- und Anlagenbau    -   -   2   4   4     10        I

25. Elektrotechnik, Elektronik

    und Regelungstechnik *2)    -   -   -   2   5      7        I

26. Betriebstechnik .........   -   -   2   2   2      6        I

27. Werkstättenlaboratorium .   -   -   3   -   -      3       III

--------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl      38- 38- 38- 38- 38-

                               40  40  40  40  40    195

25. Pflichtpraktikum ........  mindestens je vier Wochen vor

                               Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

--------------------------------------------------------------------

                                 Wochenstunden *)          Lehrver-

   Freigegenstände                                          pflich-

                                   Jahrgang                  tungs-

                               I. II. III. IV.  V.           gruppe

--------------------------------------------------------------------

Stenotypie ..................   2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) ............   -   -   3   3   3              (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ...........   -   -   2   -   -               I

Qualitätssicherung ..........   -   -   -   2   2               I

Betriebswirtschaft ..........   -   -   -   -   2               II

--------------------------------------------------------------------

   Unverbindliche Übungen

--------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...... (bis zu)   2   2   2   3   3             (IVa)

--------------------------------------------------------------------

   Förderunterricht

--------------------------------------------------------------------

Deutsch .....................  *7) *7) *7) *7) *7)             (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................  *7) *7) *7) *7) *7)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................  *7) *7) *7) *7)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

römisch vier. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung. Numerische Lösung von

Differentialgleichungen.

Analysis:

Anwendungen der Differential- und Integralrechnung. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, partielle Ableitungen.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Wahrscheinlichkeits- und Verteilungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

11. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 12
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische und physikalische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch wichtiger Elemente.

römisch zwei. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Periodizität von Eigenschaften, Kristallographie, elektrochemische

Spannungsreihe.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich bedeutende Elemente und ihre Verbindungen

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung), Nutzung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

13. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Anorganischpräparative Arbeiten.

Ionengleichgewichte:

pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

römisch zwei. Jahrgang:

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und

säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer

Stoffgemische).

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -floureszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

römisch drei. Jahrgang:

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie, Direktpotentiometrie, Voltammetrie. Elektrophorese, Ionophorese.

Chromatographie:

Flüssigkeitschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie,

Gaschromatographie.

Thermoanalyse:

Differentialthermoanalyse, Thermogravimetrie, Thermodilatometrie.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie, Kernresonanzspektroskopie, Elektronenresonanz.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 14
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation), anorganisch-präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Identifizierungsreaktionen.

römisch zwei. Jahrgang:

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

römisch drei. Jahrgang:

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie. Bestimmung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes, Puffer. Kolligative Eigenschaften von Wasser. Mikroskopie.

Instrumentelle Analyse:

Spektroskopie (AAS, IR-, UV-VIS-, Flammenphotometrie). Chromatographie (Gaschromatographie, Flüssigkeitschromatographie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische” Chemie und „Stöchiometrie”.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

15. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffverbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und

ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

römisch drei. Jahrgang:

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Acyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide. Steroide.

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 16
    ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

römisch drei. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 17
    PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Ideale Gase:

Boyle-Mariotte-Gesetz, Gay-Lussac-Gesetz, Zustandsgleichung.

Reale Gase:

Van der Waalsche Zustandsgleichung, kritische Größen.

Flüssige und feste Stoffe:

Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt.

Mischphasen:

Phasengesetz, Gasmischungen, Lösungen, Lösungsgleichgewichte, Mischungen, Phasendiagramme, Trennung von Mischungen.

Chemisches Gleichgewicht:

Kinetische Ableitung, elektrolytische Dissoziation, Ionengleichgewichte.

römisch vier. Jahrgang:

Chemische Thermodynamik:

  1. Ziffer eins
    Hauptsatz einschließlich Anwendung, Energieumsätze, molare
Wärmekapazität, Mischungswärmen, Bildungsenthalpie. 2. Hauptsatz einschließlich Anwendung, Entropie, thermodynamisches Potential, Gleichgewichtsbedingungen, chemisches Potential, thermodynamische Berechnung von Gleichgewichten.
Grenzflächenerscheinungen:
Oberflächenspannung, Adsorption, Kolloide, elektrokinetische
Erscheinungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Elektrochemie:

Leitfähigkeit und Ionenwanderung, galvanische Elemente, galvanische

Polarisation, dielektrische Polarisation.

Kinetik thermischer Systeme:

Diffusion, Viskosität, Reaktionskinetik, Wechselwirkung zwischen

Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang 4 Wochenstunden.

  1. Ziffer 18
    ANORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der wichtigsten anorganischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsam sind.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor. Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzte Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch fünf. Jahrgang:

Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Abfallwirtschaft:

Normenwesen, Recycling, innerbetriebliche Lagerung, Transport,

Deponie.

Kernenergie:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. Ziffer 19
    ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

römisch fünf. Jahrgang:

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie”, „Anorganisch-chemische Technologie” und „Materialtechnologie” erforderlich. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

  1. Ziffer 20
    ORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch vier. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Zellstruktur, Morphologie, Physiologie, Wachstum, Vermehrung.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

römisch fünf. Jahrgang:

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pharmazeutische Präparate:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genußmittelindustrie und Umwelttechnologie; Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen und biotechnolgischen Industrie Österreichs.

  1. Ziffer 21
    ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Aubildungszweiges lesen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll einfachste mikrobiologische Arbeitsmethoden beherrschen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

römisch fünf. Jahrgang:

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Umgang mit Mikroorganismen, Anwendung von Kulturgefäßen und Arbeitsgeräten, Bereitung von Nährmedien, Sterilisationstechnik, Impftechnik, Isolierungsmethoden, Färbetechnik, Keimzahlbestimmung, Nachweis von Mikroorganismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchungsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie” und „Organisch-chemische Technologie und Biotechnologie ” erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22. MATERIALTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verwendung der im Ausbildungszweig verwendeten Materialien sowie die Verfahren der begleitenden Produktionskontrolle kennen.

Der Schüler soll zur fachlichen Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bindemittel:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder, Baukalk und Zement (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grokeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Sondermetalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Buntmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Kunststoffe:

Aufbau, Rohstoffe, Einteilung. Technische Synthese der Makromoleküle (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Additive:

Stoffgruppen, Formulierung für verschiedene Einsatzgebiete, Eigenschaftsänderungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Leichtmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Sintertechnik:

Pulvermetallurgie, Sonderkeramik, gesinterte Kunststoffe (RAM-Extrusion, Blocksinterverfahren, Bandsinterverfahren).

Korrosion:

Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung,

Korrosionsschutzmaßnahmen.

Galvanotechnik:

Betriebsablauf, Badtypen, Badbedingungen, Spülverfahren, Entfettungsmethoden. Umwelttechnische Maßnahmen (Abwasser- und Abluftreinigung; Chemikalienhandhabung, Entsorgung).

Kunststoffe:

Urformen, Umformen, Trennen, Verbinden, Eigenschaftsändern;

Abfallwirtschaft und umwelttechnische Maßnahmen.

Anstrich- und Beschichtungstechnik:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften,

Applikationsverfahren. Umwelttechnische Maßnahmen.

Klebstoffe und Verbundwerkstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Anwendungsgebiete.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Materialprüfung:

Festigkeitsprüfung, Gefügeuntersuchung, Oberflächenuntersuchung (chemische und physikalische Untersuchungsverfahren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung der Werkstoffe in der österreichischen Industrie, wobei besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Der Praxisbezug wird durch Vorträge schulfremder Personen erhöht. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

  1. Ziffer 23
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnung, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Ausbildungszweig beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnung nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Stücklistenerstellung.

Maschinenelemente:

Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.

Mechanik:

Kraft, Moment, Gleichgewicht.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Konstruktion und Berechnung einfacher Maschinenteile.

Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt, Reibung.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten und Belastungsfälle, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung. Zusammengesetzte Beanspruchung, Wärmespannung. Momentan- und Querkraftverteilung einfacher, statisch bestimmter Träger.

Hydromechanik:

Statik und Dynamik, nicht-newtonsche Flüssigkeiten,

Mehrphasenströmung.

Kinematik und Dynamik:

Starrer Körper.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Außmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im römisch eins. Jahrgang zwei Wochenstunden, im römisch zwei. Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. Ziffer 24
    APPARATE- UND ANLAGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik auslegen und berechnen können. Er soll sich dabei rechnergestützter Methoden bedienen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Thermische Anlagen:

Niederdruck- und Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger,

Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbinen).

Turbinen zur Energierückgewinnung:

Axialturbinen, Radialturbinen.

Pumpen, Kompressen und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Kenngrößen.

Zerkleinerungsmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise. Brecher, Mühlen, Kalander.

römisch vier. Jahrgang:

Thermodynamik:

Zustandsänderung, Gasgemenge, Strömung von Gasen und Dämpfen.

Transportphänomene:

Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung),

Stoffübertragung.

Mechanische Aufbereitung der Rohstoffe:

Fördern und Lagern, Stofftrennung, Stoffvereinigung, Überwachung

des Betriebszustandes.

römisch fünf. Jahrgang:

Elemente der thermischen Verfahrenstechnik:

Verdampfer, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse, Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Anlagenplanung:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung, Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten seien wird.

  1. Ziffer 25
    ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der elektrischen Meßtechnik und der Elektronik kennen. Er soll die elektronischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und für das Fachgebiet bedeutsame Anwendungen der Regelungstechnik kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Meßtechnik:

Elektrische Meßgeräte. Messung nichtelektrischer Größen.

römisch fünf. Jahrgang:

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung, Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Aufbau und Wirkungsweise von elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Regelkreisgliedern und Regelkreisen, digitale Bauelemente, computergesteuerte Prozeßsteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im römisch fünf. Jahrgang drei Wochenstunden.

26. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen und seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden anwenden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

römisch vier. Jahrgang:

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziel, Arbeitspapiere, Stücklistenorganisation, Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung, Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung. Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Chemikalien.

Investitionsrechnung:

Aufgabe, statistische und dynamische Verfahren,

Entscheidungsanalyse. Lineare Optimierung.

römisch fünf. Jahrgang:

Management-Fallbeispiele der allgemeinen Betriebstechnik:

Strukturen einfacher Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Marketing:

Preisgestaltung, Distribution, Werbung.

Produktentwicklung und Wertanalyse:

Diversifikation, systematische Suche nach neuen Produkten,

Kreativitätstechniken, Wertanalysen.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lerhstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichpraktikum Anmerkung, richtig: Pflichtpraktikum)) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als hausübung Anmerkung, richtig: Hausübung) an Kleinteams vergeben werden.

Der praxiskonforme Einsatz von elektronischen Rechengeräten empfiehlt sich besonders bei der Behandlung von Rechenmodellen der Kalkulationsund Investitionsrechnung.

  1. Ziffer 27
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik unter Anleitung durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stoffgebiet Rohrleistungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten. (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation, Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktiontechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

28. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

römisch fünf. Jahrgang:

Qualitässicherung Anmerkung, richtig: Qualitätssicherung) im Betrieb:

Qualitätsregelkarte, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Praxis des Ausbildungszweiges. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

BETRTIEBSWIRTSCHAFT

Anmerkung, richtig: BETRIEBSWIRTSCHAFT)

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 2, der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch eins a der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich „Umwelttechnik”.

*4) Einschließlich „Kunststoffe”.

*5) Mit Konstruktionsübungen.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111727

Alte Dokumentnummer

N6199655629J