Rechtstracker.at

Anl. 7/7

Fassungen
01.09.1995 bis 31.08.1997 — BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 7/712.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 7/701.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 324/2009
Anl. 7/705.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 7/701.09.200704.05.2009 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.200631.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
Anl. 7/724.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 7/701.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 7/701.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 7/701.09.199831.08.1999 § → § BGBl. II Nr. 314/1998
Anl. 7/701.09.199731.08.1998 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.199531.08.1997 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 7/730.10.199331.08.1997 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 7/701.09.198929.10.1993 § → § BGBl. Nr. 571/1989
Anl. 7/710.10.198731.08.1989 BGBl. Nr. 487/1987

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 7/7.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 7

Inkrafttretensdatum

30.10.1993BGBl. Nr. 734/1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 7 7

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten beginnend mit

31. 8. 1995

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 5, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

                                                         Anlage 7.7

                                                       --------------

              AUFBAULEHRGANG FÜR FREMDENVERKEHRSBERUFE

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                       Wochenstunden           Lvpfl.

        Pflichtgegenstände                Jahrgang      Summe  Gruppe

                                       I.  II.*2)III.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ........................   2    2    2       6     (III)

2. Deutsch .........................   3    3    3       9      (I)

3. Englisch ........................   3    3    2       8      (I)

4. Französisch .....................   4    4    3      11      (I)

5. Geschichte und Sozialkunde ......   -    2    2       4     (III)

6. Politische Bildung und Rechtskunde  -    -    2       2      III

7. Volkswirtschaftslehre ...........   -    -    2       2      III

8. Geographie (einschließlich

    Fremdenverkehrsgeographie) ......   -    2    2       4      III

9. Biologie und Umweltkunde ........   2    -    -       2      III

10. Physik ..........................   2    -    -       2     (III)

11. Chemie ..........................   2    -    -       2     (III)

12. Mathematik ......................   3    3    2       8     (II)

13. Technologie der

    Fremdenverkehrsbetriebe .........   -    -    2       2      II

14. Fremdenverkehrslehre ............   -    -    2       2      III

15. Betriebswirtschaftslehre des

    Reisebüros ......................   -    2    -       2      II

16. Verkehrswirtschaftslehre ........   -    -    2       2      III

17. Marketing .......................   -    2    -       2      II

18. Betriebswirtschaftslehre und

    gastgewerbliche Betriebslehre ...   2    2    2       6      II

19. Rechnungswesen (einschließlich

    Datenverarbeitung) ..............   3    3    3       9       I

20. Angewandte Betriebslehre ........   -    -    2       2      III

21. Küchenwirtschaft und

    Ernährungslehre *1) .............   3    3    -       6      IV

22. Servierkunde *1) ................   2    2    -       4      IV

23. Betriebspraktikum *1) ...........   4    2    -       6     (Va)

24. Leibesübungen ...................   2    2    2       6    (IVa)

---------------------------------------------------------------------

        Gesamtwochenstundenzahl .....  37   37   35     109

Pflichtpraktikum jeweils acht Wochen in den Hauptferien, und zwar - vor dem römisch zwei. Jahrgang im gastgewerblichen Betrieb, vor dem römisch drei. Jahrgang im Reisebüro, Heilbäder- und Kurbetrieb oder in der Fremdenverkehrsverwaltung, allenfalls auch im Verwaltungsbereich oder im Empfang eines Hotels.

---------------------------------------------------------------------

                                       Wochenstunden           Lvpfl.

           Freigegenstände *4)            Jahrgang      Summe  Gruppe

                                       I.  II.  III.

---------------------------------------------------------------------

Dritte lebende Fremdsprache .........   3    2    2       7      (I)

Philosophischer Einführungsunterricht   -    2    2       4     (III)

Datenverarbeitung ...................   -    2    2       4       I

---------------------------------------------------------------------

         Unverbindliche Übungen *4)

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik ..........................   1    1    1       3       V

Chorgesang ..........................   1    1    1       3       V

Aktuelle Fachgebiete ....... (bis zu)   2    2    2       6    (I bis

                                                                 VI)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht *3) *4)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .............................   2    2    -       4      (I)

Englisch ............................   2    2    -       4      (I)

Französisch .........................   2    2    -       4      (I)

Mathematik ..........................   2    2    -       4     (II)

Rechnungswesen (einschließlich

Datenverarbeitung) ..................   2    2    -       4       I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Fremdenverkehrsberufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule, Tourismusfachschule und dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe zu führen.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des

Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Für den römisch eins. Jahrgang gilt der im Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984, bekanntgemachte Lehrplan für den römisch drei. Jahrgang der sonstigen berufsbildenden höheren Schulen, für den römisch zwei. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den römisch vier. Jahrgang und für den römisch drei. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den römisch fünf. Jahrgang.

  1. Litera b
    Israelitischer Religionsunterricht

Wie im Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1967, und Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1970,.

  1. Litera c
    die übrigen Lehrpläne für den Religionsunterricht werden gesondert
bekanntgemacht.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Entwicklung der sprachlichen Gestaltungsfähigkeit und der Fähigkeit, sachgemäß und folgerichtig zu argumentieren und zu diskutieren. Weckung des Verständnisses für Literatur und andere Ausdrucksformen künstlerischen und kulturellen Lebens sowie Hinführung zu kritischer Beurteilung von Inhalt und Form. Anleitung zur Lektüre und Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken der Weltliteratur unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Schrifttums in literarischem und geistesgeschichtlichem Zusammenhang.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Lese- und Vortragsübungen in mundartfreiem Sprechen, Erzählen, Berichten und Beschreiben sowie Übungen zu Referaten und Diskussionen mit Stellungnahmen und Charakterisierungen. Protokolle. Systematische Übungen zum Abfassen von Problemarbeiten. Stilistische Übungen und Stilanalysen. Analyse dichterischer Texte. Strukturen der Gegenwartssprache (Sprachschichten). Rechtschreibübungen. Zeichensetzung.

Grammatik:

Wortarten, ihre Funktion und ihre Verwendung. Der Satz, seine Funktion und seine Verwendung. Funktion und Verwendung komplizierter Satzkonstruktionen. Einführung in die Handhabung von Nachschlagewerken.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Behandlung von Dichtungen unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung. Textvergleiche. Behandlung von Dichtungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Referate über Dichtungen; Fachreferate. Übungen zur Diskussionsleitung. Analyse und Wertung literarischer Texte. Stilvergleiche. Grammatik als Stilelement. Problem- und Facharbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Behandlung von Dichtungen des 20. Jahrhunderts unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Fachübergreifende Referate. Besondere Formen der Diskussion (Debatte, Podiumsdiskussion). Ansprache. Stegreifrede. Interpretationsarbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Behandlung von Dichtungen der Gegenwart unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung.

Didaktische Grundsätze:

Dem Bildungsziel entsprechend ist die Sprecherziehung zu beachten, ohne Vernachlässigung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Gefestigte Rechtschreibkenntnisse sind ein Berufserfordernis.

Bei der Auswahl und Aufbereitung der Lehrinhalte ist vor allem auf Altersgemäßheit, Aktivierung und geeignete Motivation der Schüler Bedacht zu nehmen.

Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textproben und Tafelbildern zu achten.

Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig ausgewählte Stellen zu lesen.

Das fächerübergreifende Prinzip ist grundsätzlich zu berücksichtigen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit,

römisch zwei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,

römisch drei. Jahrgang: eine zweistündige und dreistündige Schularbeit.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für die Denk- und Lebensweise sowie für die Eigenheiten und Gewohnheiten der Menschen des angelsächsischen Sprachraumes bzw. der englischsprechenden Gäste.

Schulung im Lesen und Verstehen englischer Texte, welche die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung englischer und deutscher Texte.

Vermittlung eines angemessenen aktiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen wie auch literarischen Inhaltes.

Kenntnis der Struktur der englischen Sprache und Fähigkeit zur korrekten Anwendung dieser Kenntnisse im Sprachgebrauch.

Aufzeigen der wesentlichen Unterschiede zwischen amerikanischem und britischem Englisch.

Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aussprache- und Buchstabierübungen; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache; Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes; Fachdialoge und Texte aus dem Hotel und Gastgewerbe.

Vermittlung der Kenntnisse der Sprachstruktur. Unter Berücksichtigung vorhandener Kenntnisse Wiederholung und Ergänzung der für den richtigen Sprachgebrauch notwendigen Grammatik.

Diktate, Nacherzählungen, Beschreibungen, Umformungsübungen, Übersetzungsübungen, Pflege der freien Rede und der Diskussion.

Die Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen; Ferien, Freizeit, Sport, Krankheit und Gesundheit. Die Bedeutung Österreichs als Fremdenverkehrsland (Fremdenverkehrsgemeinden und -regionen).

Einführung in die Österreich- und England- bzw. Amerikakunde. Hotelkorrespondenz und Stellenbewerbung.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Übung zur Stilistik und zur Wortschatzerweiterung (Referate).

Schwierigere Übersetzungen von Fachtexten, Textzusammenfassungen, Übungen zum freien Aufsatz.

Die kulturelle Bedeutung Österreichs.

Reisebüro- und Kongreßwesen (Erstellung von Veranstaltungs- und Besichtigungsprogrammen).

Die Länder des angelsächsischen Sprachraumes, Wirtschaftspolitik, aktuelle Probleme.

Werbung (Übersetzung und Analyse von Werbetexten). Reisebürokorrespondenz.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Freie Aufsätze (Themen des Fremdenverkehrs), aktuelle Probleme der Fremdenverkehrswirtschaft.

Das Vorstellungs- und das Verkaufsgespräch (Telefon), Übertragung von Fachgesprächen.

Einführung in die englische und amerikanische Literatur.

Didaktische Grundsätze:

Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden. Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.

Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.

Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lehrinhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die englische Lebensweise veranschaulichen, wie zum Beispiel Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch sind zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum englischen Idiom, Übungsdiktate.

Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen. Später werden auch Konversationsübungen in Form von Diskussionen über beliebige Themen möglich sein, die zwanglos erfolgen sollen. Damit die Schüler lernen, auch längere Reden in der fremden Sprache vorzubereiten und vorzutragen, sind Referate zu vergeben.

Die englische Literatur ist den Schülern durch gutgewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen. Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.

An die Übungen zum Schriftverkehr hat sich gelegentlich die maschinschriftliche Übertragung der Briefe anzuschließen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,

römisch zwei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,

römisch drei. Jahrgang: eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

4. FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für die Denk- und Lebensweise sowie für die Eigenheiten und Gewohnheiten der Menschen des französischen Sprachraumes.

Schulung im Lesen und Verstehen französischer Texte, welche die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung französischer und deutscher Texte.

Vermittlung eines angemessenen aktiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen wie auch literarischen Inhaltes.

Kenntnis der Strukturen der französischen Sprache und Fähigkeit zur korrekten Anwendung dieser Kenntnisse im Sprachgebrauch.

Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Aussprache- und Buchstabierübungen; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache; Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes; Fachdialoge und Texte aus dem Hotel- und Gastgewerbe.

Vermittlung der Kenntnisse der Sprachstruktur. Unter Berücksichtigung vorhandener Kenntnisse Wiederholung und Ergänzung der für den richtigen Sprachgebrauch notwendigen Grammatik.

Diktate, Nacherzählungen, Beschreibungen, Umformungsübungen, Übersetzungsübungen, Pflege der freien Rede und der Diskussion.

Die Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen; Ferien, Freizeit, Sport. Die Bedeutung Österreichs als Fremdenverkehrsland (Fremdenverkehrsgemeinden und -regionen).

Einführung in die Österreich- und Frankreichkunde. Hotelkorrespondenz.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Übungen zur Stilistik und Wortschatzerweiterung (Referate).

Schwierige Übersetzungen von Fachtexten, Textzusammenfassungen, Übungen zum freien Aufsatz.

Österreich und Frankreich als Fremdenverkehrsländer.

(Wirtschaft, Kultur, aktuelle Probleme).

Reisebüro- und Gästekorrespondenz.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Freie Aufsätze (Themen des Fremdenverkehrs), Länder des französischen Sprachraumes (Politik, Wirtschaft, Kultur, aktuelle Probleme).

Ausgewählte Texte aus der französischen Literatur.

Stellengesuche und -angebote, das Vorstellungsgespräch, das Verkaufsgespräch. Übungen zum Konsekutivübersetzen.

Didaktische Grundsätze:

Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden. Allfälliges Vorwissen der Schüler ist nicht in den Unterricht miteinzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.

Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.

Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lerninhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten und systematisch zu erarbeiten und durch viele Beispiele und Anwendungsübungen zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zum Beispiel Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatte, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch sind zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum französischen Idiom, Übungsdiktate.

Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen. Später werden auch Konversationsübungen in Form von Diskussionen über beliebige Themen möglich sein, die zwanglos erfolgen sollen. Damit die Schüler lernen, auch eine längere Rede in der fremden Sprache vorzubereiten und vorzutragen, sind Referate zu vergeben.

Die französische Literatur ist den Schülern durch gutgewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen. Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.

An die Übungen zum Schriftverkehr hat sich gelegentlich die maschinschriftliche Übertragung der Briefe anzuschließen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,

römisch zwei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,

römisch drei. Jahrgang: eine zweistündige und dreistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung historischen Wissens. Förderung der Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellung geschichtlicher Abläufe, Hinführung zur Einsicht in historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung, zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein und zur Achtung von Leben und Persönlichkeit.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Überblick über Kulturen, Gesellschafts- und Wirtschaftsformen von der Urgeschichte bis zum 18. Jahrhundert.

Wirtschaftliche, geistige (Aufklärung) und soziale Entwicklungen vor Beginn des Industriezeitalters.

Die gestaltenden Kräfte und Ideen des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts und ihr Einfluß auf die großen politischen Ereignisse der Epoche: Liberalismus, Nationalismus, Konservativismus, Sozialismus und Christliche Soziallehre. Veränderung der Gesellschaftsstrukturen durch die Industrialisierung.

Die großen Revolutionen (1789, 1848, 1917). Europäische Machtkämpfe und Bündnissysteme unter Beachtung der besonderen Stellung der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Folge für die politische Entwicklung in den außereuropäischen Erdteilen.

Die politischen Veränderungen im Zuge der Pariser Vororteverträge.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen Kommunismus, Faschismus und Demokratie - Weltwirtschaftskrise - Radikalisierung der Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung, Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik. Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer Mächte - die Zweite Republik in Österreich.

Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im 20. Jahrhundert. Der Einfluß der Massenmedien auf die Gesellschaft. Der Fremdenverkehr im 20. Jahrhundert.

Didaktische Grundsätze:

Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter Kapitel, während der übrige Lehrstoff so zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem historischen Geschehen sind jene Elemente besonders herauszuarbeiten, die für das Verständnis der Gegenwart entscheidend sind.

Das historische Detail hat der Verlebendigung kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der „Politischen Bildung'' ist besonders zu achten.

Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang mit Nachbardisziplinen angewandt werden kann.

  1. Ziffer 6
    POLITISCHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in Wesen und Wert einer rechtsstaatlichen Demokratie und in den Aufbau der österreichischen Rechtsordnung.

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis politischen und sozialen Lebens, zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten und zur Inanspruchnahme staatsbürgerlicher Rechte erforderlich sind.

Erziehung zu verantwortungsbewußtem Verhalten in Staat und Gesellschaft.

Vermittlung von Rechtskenntnissen für Leben und Beruf, Schulung der Denk- und Urteilsfähigkeit in rechtlicher Sicht.

Anleitung zur Lösung von Rechtsfällen aus der Fremdenverkehrspraxis.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundfragen des modernen Staates. Begriff des Staates. Macht, Herrschaft und Recht. Der individuelle Freiheitsraum.

Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen; Staatenverbindungen.

Die Demokratie: westliches und östliches Demokratieverständnis.

Wahlrecht und Wahlsystem; politische Willensbildung in der Demokratie: politische Parteien, Interessensvertretungen, öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung.

Regierung und Parlament, Regierungspartei und Opposition.

Die österreichische Bundesverfassung: leitende Grundsätze.

Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden.

Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit.

Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer, rechtlicher und

wirtschaftlicher Beziehung.

Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Grund- und Freiheitsrechte.

Die völkerrechtliche Stellung Österreichs: Staatsvertrag und Neutralitätserklärung. Die geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische (umfassende) Landesverteidigung.

Ausgewählte Beispiele aus dem ABGB und dem HGB.

Grundzüge des Verwaltungsrechtes.

Behandlung fachübergreifender Probleme.

Didaktische Grundsätze:

Die Behandlung aktueller politischer Ereignisse im Unterricht hat die Schüler zu sachlich begründeter Stellungnahme anzuregen und zu toleranter Haltung gegenüber politisch Andersdenkenden zu führen.

Es sind Unterrichtsmethoden zu bevorzugen, die die Bedeutung des einzelnen und seine Verantwortung für die Gemeinschaft bewußt machen.

Möglichkeiten zu aktiver Teilnahme am politischen Leben sollen aufgezeigt werden.

Einsatz von Medien, Lehrausgänge und Vorträge haben den Unterricht zu ergänzen. In Rechtslehre bildet die Grundlage der Unterrichtsführung das ABGB. Gesetzestexte, insbesondere soweit sie den Fremdenverkehr betreffen, sind in gemeinsamer Arbeit zu interpretieren. Vorhandenes Vorwissen der Schüler ist einzubeziehen.

Diskussionen und Gruppenarbeit über Rechtsfälle aus der Praxis sollen zu aktiver Teilnahme motivieren, ebenso wie gelegentliche Besuche von Gerichtsverhandlungen.

  1. Ziffer 7
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln eines Einblickes in Strukturen und Zusammenhänge wirtschaftlicher Vorgänge unter Berücksichtigung der für die Gegenwart bedeutenden Lehrmeinungen. Schulen der Fähigkeit zur Beurteilung volkswirtschaftlicher Fakten und wirtschaftspolitischer Aussagen. Anleitung zum Erkennen wirtschaftlicher Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Fremdenverkehrswirtschaft und zur Auseinandersetzung mit möglichen Problemlösungen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre. Natürliche und gesellschaftliche Grundlagen.

Wirtschaftsordnung: Modelle und Wirklichkeit.

Waren und Dienstleistungen im volkswirtschaftlichen Kreislauf:

Wirtschaftsstufen, Wirtschaftssektoren.

Geld: Wesen und Erscheinungsformen, Währung, Leistungsbilanz. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Öffentliche Haushalte. Finanz- und Steuerpolitik.

Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik.

Internationale Wirtschaftsgemeinschaften.

Behandlung fachübergreifender Probleme.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist nach Vermittlung der Grundlagen durch ständige Bezugnahme auf die konkreten wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse in Österreich aber auch im Hinblick auf aktuelle internationale Probleme zu erarbeiten. Es sind Schwerpunkte zu bilden, aktuelle Ereignisse in den Unterricht einzubauen und mit den Schülern auszuwerten. Den Schülern ist Gelegenheit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten. Bei der Behandlung fachübergreifender Probleme ist der gegenstandsspezifische Aspekt besonders zu berücksichtigen.

  1. Ziffer 8
    GEOGRAPHIE (EINSCHLIESSLICH FREMDENVERKEHRSGEOGRAPHIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für die geographischen Gegebenheiten in ihrem Zusammenhang mit Mensch und Wirtschaft. Erfassen der Bedeutung von Natur- und Kulturlandschaft als Grundlage für den Fremdenverkehr.

Vermittlung von Kenntnissen über Fremdenverkehrsgebiete Europas und der Welt und über Verkehrsverbindungen zwischen den touristischen Herkunfts- und Zielgebieten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft.

Fremdenverkehrsländer und Fremdenverkehrsziele in Europa; dazu Verkehrsverbindungen von und nach Österreich.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regionalgeographie Außereuropas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft.

Fremdenverkehrsländer und Fremdenverkehrsziele Außereuropas; Internationale Fremdenverkehrsstatistik.

Verkehrsverbindungen von und nach Europa und Österreich.

Internationale Land-, See- und Luftverkehrswege in ihrer Bedeutung für den Weltfremdenverkehr. Knoten- und Kreuzungspunkte des Weltverkehrs.

Didaktische Grundsätze:

Themen der allgemeinen Geographie sind überall dort knapp zu behandeln, wo sie zum Verständnis des Lehrstoffes erforderlich erscheinen. Die Behandlung von Fremdenverkehrsgebieten und Fremdenverkehrszielen hat sich insbesondere in Europa im Rahmen der Staaten zu orientieren. Auf Lebens-, Urlaubs- und Reisegewohnheiten der nach Österreich kommenden Gäste ist ebenso Bedacht zu nehmen wie auf die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung und auf die staatlichen Reglementierungen in den Fremdenverkehrsgebieten außerhalb Österreichs.

  1. Ziffer 9
    BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen in Biologie und Umweltkunde, die für gehobene Berufe in der Fremdenverkehrswirtschaft sowie im Bäder- und Kurwesen von Bedeutung sind.

Erarbeitung der Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und der sich daraus ergebenden Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Verständnis für die Natur als beschränkte Rohstoff- und Energiequelle und für die Gefährdung durch Raubbau, Mißbrauch und Umweltverschmutzung.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zelle, die lebende Einheit der Organismen, Bedeutung der Bakterien, Viren und Pilze für den Menschen. Wichtige Funktionssysteme, Embryonalentwicklung des Menschen. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten bei Pflanzen und Tieren. Erbnatur des Menschen.

Mensch und Umwelt: Biotope, Biozönose, Umweltverschmutzung und Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz. Überblick über die Geologie und Bodenschätze Österreichs.

Didaktische Grundsätze:

Jene Kapitel, die für die Fremdenverkehrswirtschaft von besonderer Bedeutung sind, sollen im Vordergrund stehen. Bei der Behandlung der Funktionssysteme sind die des Menschen hervorzuheben, besonders hinsichtlich Hygiene und Krankheitsverhütung.

Im Rahmen der aktuellen Fachgebiete werden Schülerübungen empfohlen.

10. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeitung der wichtigsten physikalischen Begriffe, insbesondere derjenigen, die in Fremdenverkehrsberufen von Bedeutung sind, sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Physik der Gegenwart.

Erziehung zum Lösen physikalisch-technischer Probleme in der praktischen Anwendung.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Mechanik: Wichtige Begriffe der Bewegungslehre - Masse und Kraft - Grundgesetze der Mechanik - Energie- und Impulssatz - Grundbegriffe der Hydromechanik und Aeromechanik und Grundlagen der Strömungslehre.

Wärmelehre: Wärmeausdehnung fester, flüssiger und gasförmiger Körper - Zustandsgleichung der Gase - römisch eins. und römisch zwei. Hauptsatz der Wärmelehre - Kältetechnik und Wärmekraftmaschinen.

Optik: Reflexion - Brechung - Dispersion - Beugung - Polarisation - optische Geräte.

Elektrizität: Elektrische Größen, Ohmsches Gesetz - Magnetfeld - Grundlagen der Elektronik - elektromagnetische Schwingungen und Wellen - elektrische Informationsübertragung - Halbleiter.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat grundsätzlich von der Erfahrung der Schüler, der Beobachtung der Naturerscheinungen oder dem Versuch auszugehen.

Wegen des geringen Stundenausmaßes ist der Schwerpunkt auf die Anwendung in Wirtschaft und Technik zu legen.

Neben Versuchen sind audiovisuelle Hilfsmittel heranzuziehen. Auf knappe Formulierungen, richtige Einheiten und einschlägige ÖNORMEN ist zu achten. Im Rahmen der aktuellen Fachgebiete werden Schülerübungen empfohlen.

11. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeitung der wichtigsten chemischen Begriffe, Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für die Bedeutung der Chemie in der Gegenwart. Erziehung zum selbständigen Arbeiten und zum Lösen von chemischen Problemen in der praktischen Anwendung.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Atombau, Periodensystem, chemische Bindung.

Chemische Formeln und Gleichungen.

Säure-Basen-Reaktion, Redoxreaktion.

Wichtigste Nichtmetalle, Metalle und Legierungen. Kettenförmige und ringförmige Kohlenwasserstoffe.

Erdöl, Kohle, Alkohole, Carbonsäuren, Ester, Fette, Seifen, Kohlenhydrate, Proteine, Proteide.

Ab- und Umbau der Stoffe im Organismus.

Kunststoffe.

Didaktische Grundsätze:

Die große Bedeutung dieses Gegenstandes in der Praxis, speziell in der Fremdenverkehrswirtschaft ist deutlich zu machen. Querverbindungen zu anderen Gegenständen wie Küchenwirtschaft und Servierkunde sind herzustellen. Insbesondere die Zusammenhänge mit Physik sind durch Beobachtung, ausgewählte Versuche und Schülerübungen aufzuzeigen. Zur weiteren Veranschaulichung des Unterrichtes sollen Exkursionen und Schülerübungen dienen.

12. MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Elementarmathematik; Einführung in die höhere Mathematik mit Querverbindungen zur Wirtschaft; Bedeutung der mathematischen Funktionen in der Praxis.

Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem Denken. Erfassen funktionaler Beziehungen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundbegriffe der Mengenlehre; Rechnen mit Zahlen; Rechnen mit Termen; lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer oder mehreren Unbekannten; Potenzrechnungen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten;

Funktionsbegriff; Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen;

graphische Darstellung von Funktionen; Anwendung der Funktionen in der Wirtschaft; der Logarithmus, Rechnen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen; Gleichungen höheren Grades; Grundbegriffe der Geometrie, Flächen- und Körperberechnungen; Winkelfunktionen.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Zahlenfolgen und Reihen; Grenzwert; Differentialrechnung; Kurvenuntersuchungen; Extremwertaufgaben; Kostenfunktionen (Wirtschaftsmathematik); Integralrechnung.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zinseszins- und Rentenrechnungen; Schuldtilgung; Wiederholung wesentlicher Gebiete aus der Wirtschaftsmathematik; lineare Optimierung, Grundbegriffe der Statistik.

Didaktische Grundsätze:

Allgemeine Gedankengänge wie Zusammenhänge sind durch spezielle Beispiele aufzubereiten und durch graphische Methoden zu veranschaulichen. Das Verständnis für die Probleme, die das Wirtschaftsleben in wachsendem Maße aufwirft, ist zu fördern.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch drei. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    TECHNOLOGIE DER FREMDENVERKEHRSBETRIEBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über die Ausstattung der Hotel- und Gaststättenbetriebe, die hiefür benötigten Materialien sowie die entsprechenden Planungen, unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Energie- und Umweltprobleme.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bau, Ausstattung und Einrichtung von Betrieben der Fremdenverkehrswirtschaft, Einführung in die Planung und Gestaltung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften (Bauordnung, Normen, Brandschutz, Betriebshygiene). Einführung in die Gartenplanung und -gestaltung.

Technologie und Verwendungsmöglichkeit wichtiger Glas-, Ton-, Holz- und Metallwaren, Kunststoffe und Textilien, die bei Bau und Einrichtung Verwendung finden. Einfluß der Technologie auf die Betriebsführung (Energiebedarf, Wärmeschutz, Entsorgung, Umweltschutz).

Erhaltung von wertvollen Kulturgegenständen und Kulturgütern.

Didaktische Grundsätze:

Die Anschaulichkeit und Aktualität des Unterrichtes soll durch Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln und Sammlungen von Rohstoffen und Fertigwaren sowie durch den Besuch von einschlägigen Betrieben erhöht werden.

Durch Kontakt mit den Lehrern für Angewandte Betriebslehre und Chemie sind Zweigleisigkeiten zu vermeiden.

Bei der Beurteilung der Eignung verschiedener Materialien sind insbesondere auch ergonomische und hygienische Anforderungen zu berücksichtigen.

  1. Ziffer 14
    FREMDENVERKEHRSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Entwicklung des Verständnisses für die Grundlagen sowie für die kulturelle, soziale, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Vermittlung von Kenntnissen über die Einrichtungen, Betriebe und Organisationen der Fremdenverkehrswirtschaft auf kommunaler, regionaler, überregionaler und internationaler Ebene.

Anleitung zum Lösen von Aufgaben und Setzen von Maßnahmen der Fremdenverkehrspolitik.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrsort, Fremdenverkehrsregion: rechtliche Grundlagen, Organisation, Verwaltung, Einrichtung und Aufgaben, Marketing.

Städtetourismus: Bedeutung und Stellung im österreichischen Fremdenverkehr, Einrichtungen, Marketing.

Kurwesen: Bedeutung und Stellung im österreichischen

Fremdenverkehr, rechtliche Grundlagen, Heilvorkommen. Kurort:

Voraussetzungen, Organisation und Verwaltung, Einrichtungen, Marketing.

Kongresse und kulturelle Veranstaltungen im Tourismus:

Einrichtungen, Organisation und Verwaltung. Ausflugsverkehr. Rechtliche Grundlagen auf Bundes- und Landesebene.

Fremdenverkehrspolitik: Aufgaben, Ziele, Maßnahmen. Öffentliche und private Fremdenverkehrseinrichtungen auf überregionaler und internationaler Ebene. Fremdenverkehrsförderung.

Fremdenverkehrsstatistik. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarkt. Entwicklungstendenzen und Probleme des nationalen Fremdenverkehrs.

Didaktische Grundsätze:

Auf ein ausgewogenes Maß von theoretischer Kenntnisvermittlung und praxisbezogenem Arbeitsunterricht ist in diesem Gegenstand besonders Wert zu legen. Bedacht zu nehmen ist daher besonders auf die Verwendung und Auswertung facheinschlägiger Veröffentlichungen. Exkursionen und Vorträge von Experten können den Unterricht ergänzen.

Querverbindungen zu facheinschlägigen Gegenständen sind herzustellen.

  1. Ziffer 15
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES REISEBÜROS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über die Funktion des Reisebüros im nationalen und internationalen Tourismus, über die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern sowie über die rechtlichen Bestimmungen. Einführung in die Organisation des Reisebürobetriebes. Anleitung zu praktischer Handhabung von einschlägigen Arbeitsmitteln.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Das Reisebüro: Aufgaben, Betriebsformen (Reiseveranstalter und Reisevermittler), rechtliche Grundlagen; Reisebüroorganisationen. Funktionale und abteilungsmäßige Gliederung des Reisebüros. Typische Arbeitsabläufe. Ausstattung, Arbeitsbehelfe, Fahrausweise.

Beziehungen zwischen Reisebüros und Kunden: Incoming - Outgoing, Auskunftserteilung, Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften; allgemeine Reisebedingungen.

Einschlägige praktische Übungen (besonders mit Fahrplänen und Tarifen). Zusammenarbeit zwischen Reisebüros und Leistungsträgern, Abwicklung von Buchungsaufträgen, Kontingentvereinbarungen.

Gesellschafts- und Pauschalreisen: Aufbau, Kalkulation, Durchführung.

Das Personal des Reisebüros.

Didaktische Grundsätze:

Ein wesentliches Element der Unterrichtsführung ist die Anleitung zu praxisbezogener Reisebürotätigkeit, die im Rahmen eines Lehrreisebüros verwirklicht werden kann. Vor allem müssen die Bereiche Information, Verkauf von Pauschalreisen, Veranstaltung eigener Reisen und Verkauf von Fahrausweisen betont werden. Fallstudien, Gastvorträge und Exkursionen können den Realitätsbezug fördern. Querverbindungen zu facheinschlägigen Gegenständen sind herzustellen.

  1. Ziffer 16
    VERKEHRSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Einrichtungen, Organisationen und gesetzliche Regelungen der Verkehrswirtschaft. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung der Verkehrseinrichtungen für die Fremdenverkehrswirtschaft und die gesamte Volkswirtschaft.

Erziehung zu rücksichtsvollem Verhalten im Verkehrsgeschehen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundlagen des Verkehrs: Begriffe, Entwicklung, Formen.

Überblick über das österreichische Verkehrswesen: Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisationen. Bedeutung Österreichs im europäischen Verkehrsgeschehen.

Straßenverkehr: Straßenarten und Straßennetz Österreichs, seine Einbindung in das europäische Straßennetz, insbesondere im Hinblick auf Herkunfts- und Zielländer des Fremdenverkehrs.

Die Straßenverwaltung und ihre Aufgaben in Österreich. Probleme der Planung, Finanzierung des Baues und der Erhaltung von Straßen.

Öffentliche und private Kraftfahrlinien, ihre Unternehmungen und Wirkungsweise. Gelegenheits-Kraftfahrverkehr.

Freiwillige Organisationen im Straßenverkehr und ihr Leistungsangebot. Internationale Organisation des Straßenverkehrs. Auszüge aus der Straßenverkehrsordnung und anderen einschlägigen Gesetzen. Verkehrserziehung.

Eisenbahnverkehr: Zugarten, Streckennetze, Bahnhöfe und ihre Einrichtungen. Die österreichischen Bundesbahnen, Organisation und Verwaltung. Privatbahnen. Dienstleistungsangebot der Bahn, insbesondere für den Fremdenverkehr. Rechtliche Regelungen im Eisenbahnverkehr.

Die Seilbahnen Österreichs im Dienste des Fremdenverkehrs.

Schiffsverkehr: der Schiffverkehr und seine Einrichtungen.

Überblick über touristisch wichtige Formen der Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr. Binnenschiffahrt in Österreich. Schiffahrtsgesellschaften und Schifffahrtsrouten im Seeverkehr.

Luftverkehr: Fluggeräte, Flughäfen und ihre Einrichtungen. Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Internationale Organisationen und ihre Wirkungsweise.

Probleme des Nahverkehrs. Ausgewählte Kapitel des Güter- und Nachrichtenverkehrs.

Kooperationsformen von Verkehrsunternehmen. Probleme der Verkehrspolitik, erläutert an aktuellen Beispielen. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Fremdenverkehr und für die österreichische Volkswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist unter steter Berücksichtigung der in den Fächern Geographie, Betriebswirtschaftslehre des Reisebüros und Fremdenverkehrslehre dargebotenen Inhalte zu führen. Möglichkeiten zum Kennenlernen von Verkehrseinrichtungen sind zu nützen, Vorträge von Experten sind ebenso empfehlenswert wie die Anlage einer Lehrmittelansammlung, insbesondere zur Veranschaulichung von Verkehrseinrichtungen.

17. MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über die Aufgaben des Marketing, die Marketingziele und den Einfluß der Marktsituation auf die Konzeption von Marketingzielen. Anleitung zur Erarbeitung von Marketingstrategien, wie sie Käufer- bzw. Verkäufermarkt verlangen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile verschiedener Marketingformen zur Erzielung des optimalen Absatzes. Vermittlung des Verständnisses für die psychologischen Grundlagen in den Bereichen Marktforschung, Preispolitik und Werbung. Erziehung zur Bereitschaft, den sich ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten durch innovatorische Verhaltensweisen zu begegnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Einführung in das Marketing, Aufgaben, Ziele.

System Marketing:

Marketingformen, Horizontales Marketing - Kooperation, Verschmelzung, Franchise System, sonstige Diversifikationen.

Vertikales Marketing - Angliederung, Verträge.

Marketingstrategien im Verkäufer- bzw. Käufermarkt.

Marktforschung:

Ziele, Formen, Träger; Psychologie und Motive touristischer Verhaltensweisen; Informations- und Materialbeschaffung, Befragungstechniken; Einführung in statistische Erhebungen und Analysen. Marktanalyse - Angebots- und Nachfrageanalysen, Marktbeurteilung. Marktbeobachtung, Trends, Mediaanalyse.

Instrumente und Anwendung des Marketing:

Angebotsgestaltung. Preispolitik - Preisbildung, Psychologie des Preis-Leistungs-Verhältnisses, Preisdifferenzierung

Öffentlichkeitsarbeit - Maßnahmen, Verhalten gegenüber Medien:

Werbung - Psychologie der Werbung, Werbestile; Werbemittel, Gestaltung, Einsatz, Vertrieb.

Formen der Bewerbung von Zielgruppen; Werbeorganisationen;

Zusammenarbeit mit Werbefirmen, Gemeinschaftswerbung;

Werbebudgetierung; Absatzmethoden - Verkauf und Verkaufsförderung;

Verkaufsgesprächstechnik, Marketingplan, Erfolgskontrolle sowie Kosten des Marketing.

Didaktische Grundsätze:

Nach der grundsätzlichen Einführung in das Marketing ist auf die einzelnen absatzpolitischen Instrumente einzugehen. Beispiele sind vorwiegend der Fremdenverkehrswirtschaft zu entnehmen. Die praktische Anwendung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse an möglichst aktuellen Beispielen und die Kritik daran sollen das Erreichen des Lehrzieles sicherstellen. Der Lehrstoff sollte vielfach praktische Fallstudien umfassen und durch den Einsatz von Gastvortragenden sowie umfangreichem Bildmaterial bereichert werden. Printmedien und audiovisuelle Medien sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden. Fallanalysen und Planbeispiele sollen dem Schüler die Wirksamkeit von ihm selbst gewählter Strategien erkennbar machen. Eine maximale Aktivierung des einzelnen Schülers muß sichergestellt werden, damit er Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge gewinnt.

  1. Ziffer 18
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND GASTGEWERBLICHE BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehung des Betriebes zur Außenwelt;

Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf den Betrieb.

Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisationen und Menschenführung.

Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.

Vermittlung von Kenntnissen über die besonderen betriebswirtschaftlichen Probleme der Fremdenverkehrsbetriebe.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Die gastgewerblichen Betriebsarten, Überblick über den personellen Aufbau eines Hotelbetriebes.

Räumliche Gliederung eines Hotels.

Technische Ausstattung der einzelnen Abteilungen, Empfang, Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Hilfs- und Nebenbetriebe.

Schriftverkehr mit dem Gast.

Tätigkeit des Hotelpersonals in der Empfangs- und Beherbergungsabteilung sowie in der Verpflegungsabteilung (food and beverage) und Verwaltung.

Der innerbetriebliche Schriftverkehr. Verkaufsfördernde Maßnahmen für den Hotelbetrieb (Verpflegung - Beherbergung) einschließlich der besonderen gastgewerblichen Betriebsformen.

Arbeitshygiene.

Allgemeine und besondere arbeitshygienische Maßnahmen, das Arbeitnehmerschutzgesetz, die Dienstnehmerschutzverordnung.

Unfall- und Brandverhütung sowie Versicherungsschutz. Arbeitsorganisation.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre:

Betrieb und Unternehmung, Markt, Betriebsgründung, Standort, Produktionsfaktoren, Wirtschaftsgrundsätze, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität.

Betrieblicher Kreislauf:

Beschaffung - innerbetriebliche Leistungserstellung - Absatz, Überblick über Finanzierung und Investition.

Betriebswirtschaftslehre des gastgewerblichen Betriebes:

Wesentliches aus dem Gewerberecht; Formen der betrieblichen Leistungserstellung, Problematik der Bestimmung von Betriebstypen und Leistungsbereichen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem gastgewerblichen Betrieb und Lieferanten, Geldinstituten, Behörden, Reisebüros, einschließlich Schriftverkehr (besonders im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und dem Zahlungsverkehr).

Unternehmensformen, Kooperation, Konzentration.

Unternehmensführung:

Aufgaben und Prinzipien des Managements, Führungsstile.

Personalwesen:

Grundlegende arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, Mitarbeiterauswahl, Mitarbeitereinsatz (Arbeitsanalyse, Kontrolle, Grundsätze der Stellenbeschreibung), Aus- und Weiterbildung, Schriftverkehr im Personalbereich.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Betriebswirtschaftslehre des gastgewerblichen Betriebes und anderer

Fremdenverkehrsbetriebe:

Gastgewerbliche Betriebe:

Planung und Organisation der betrieblichen Leistungserstellung anhand von Beispielen aus der Praxis.

Kurbetriebe, Bäder, Kongreßbetriebe, Fremdenführer ua. Rechtsgrundlagen, Organisation der Betriebsleistung.

Kooperations- und Konzentrationsformen im Bereich der Fremdenverkehrsbetriebe.

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre:

Investition und Finanzierung, Kapitalbildung, Kreditmarkt, Finanzplanung, Investitionsrechnung samt Rentabilitätsprognose, Betriebsanalyse und Betriebskritik.

Betriebswirtschaftslehre der Fremdenverkehrsbetriebe:

Besonderheiten der Finanzierung.

Angewandtes betriebliches Marketing.

Fallbeispiele aus den Fremdenverkehrsbetrieben zur Betriebsanalyse

und Betriebskritik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonders Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.

Die Behandlung der Probleme der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und der speziellen Betriebswirtschaftslehre ist stets sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden. Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen.

Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.

Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Stenotypie und Textverarbeitung sind die Schüler zur korrekten formalen Ausarbeitung der Schriftstücke anzuleiten.

  1. Ziffer 19
    RECHNUNGSWESEN (EINSCHLIESSLICH DATENVERARBEITUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Bewältigung der im Rechnungswesen von Fremdenverkehrsbetrieben anfallenden Arbeiten erforderlich sind.

Schulung des Verständnisses für den Zusammenhang aller Aufzeichnungen sowie für eine ordentliche äußere Form bei ausreichender Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Buchführung. Fähigkeit zur Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Unternehmensführung.

Beherrschung der Kostenrechnung (einschließlich Kalkulation) in den in der Praxis üblichen Formen.

Kenntnis der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung). Vertrautheit mit der Organisation des Rechnungswesens unter Beachtung der neuen Entwicklungen.

Grundlegende Kenntnisse der Betriebsstatistik (laufende Auswertung des Zahlenmaterials sowie Analyse und Kritik der Bilanz).

Grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts und ihre Anwendung in allen Teilbereichen des Rechnungswesens.

Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zum Erkennen der Bedeutung eines funktionstüchtigen Rechnungswesens für die Einzelwirtschaften und für die Gesamtwirtschaft.

Einsicht in die Notwendigkeiten der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse unter Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur).

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wiederholung der Doppik und der Verbuchung von Geschäftsfällen im Hotel- und Gastgewerbe.

Weitere Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im gastgewerblichen Betrieb:

Erfassung und Verbuchung von Leistungen und Durchlaufposten, Verrechnung mit Reisebüros und Kreditbüros, Abrechnung und Verbuchung von Valuten und Reiseschecks.

Personalverrechnung und -verbuchung im Fremdenverkehrsbetrieb.

Wiederholung der Bilanzlehre:

Bewertungsprinzipien; Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien), Anlagenbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Forderungsbewertung, Behandlung fremder Währungen in der Bilanz, Rücklagen.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Abschluß von Einzelunternehmen.

Abschluß und Gewinnverteilung bei Personengesellschaften und Stillen Gesellschaften; bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nur in den Grundzügen.

Organisation des Rechnungswesens (Besonderheiten wesentlicher Typen der Fremdenverkehrsbetriebe).

Datenverarbeitung: Grundlage der Datenverarbeitung und Anwendung im Fremdenverkehrsbetrieb (einfache Beispiele).

Kostenrechnung in der Fremdenverkehrswirtschaft.

Kostenträgerrechnung: Zuschlagskalkulation, Äquivalenzzahlenkalkulation und Divisionskalkulation als Möglichkeit für die Speisen-, Getränke- und Zimmerpreiskalkulation.

Absatzkalkulation für Handelswaren.

Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):

Erfassung der Kosten; Entwicklung der Kosten aus der Finanzbuchhaltung und andere Arten der Kostenerfassung;

Berechnung der kalkulatorischen Kosten.

Kostenrechnungssysteme:

Vollkostenrechnung; Teilkostenrechnung; Grundzüge der Plankostenrechnung.

Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung):

Ausarbeitung und Auswertung des Betriebsabrechnungsbogens.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.

Teilkostenrechnung. Grundzüge der Plankostenrechnung. Zusammenfassende Beispiele aus dem Bereich der Fremdenverkehrsbetriebe (zB Hotel-, Reisebüro- und Kurbetrieb).

Datenverarbeitung: Anwendung im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens (Finanzbuchhaltung).

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Ertragssteuern: Gewerbesteuer einschließlich Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung, beschränkt auf einfache Fälle;

Einkommensteuer (einschl. Lohn- und Kapitalertragssteuer);

Körperschaftssteuer.

Theorie der Bilanz: Begriff, Zweck und Arten der Bilanz;

gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Bilanztheorien. Bewertung der Bilanzpositionen.

Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinnes einschließlich der Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Betriebsstatistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung);

Bilanzanalyse und Betriebsvergleich, Budgetierung.

Datenverarbeitung: Anwendung im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens (Betriebsbuchhaltung).

Wiederholung des Lehrstoffes anhand komplexerer Lehrfallstudien.

Datenverarbeitung: Organisationsfragen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung. Vorteile der EDV in allen Arten des betrieblichen Rechnungswesens des Fremdenverkehrsbetriebes.

Steuerlehre: Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes; zusammenfassende Systematik. Betriebsprüfung. Abgabenverfahrensrecht.

Didaktische Grundsätze:

Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.

Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Mitarbeiters gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.

Im Rechnungswesen kommt allen Teilgebieten gleiche Bedeutung zu. Es liegt in der Eigenverantwortung des Lehrers, bei der Behandlung des gesamten Lehrstoffes Schwerpunkte zu setzen.

Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen. Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlagen der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen. Der Schüler ist möglichst früh mit dem System des Kontorahmens vertraut zu machen.

Die Bilanzierungstechnik ist überwiegend in Form von praxisgerechten Buchungsanweisungen zu üben. Die Erstellung von Abschlußtabellen ist wegen der zeitaufwendigen Formarbeit auf das notwendige Ausmaß einzuschränken.

Die Kostenrechnung ist wegen ihrer zunehmenden Bedeutung als Entscheidungsinstrument eingehend zu behandeln.

Zur Lösung von Beispielen sind maschinelle Verarbeitungseinrichtungen und sonstige Organisationsmittel zu verwenden.

Exkursionen, die sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden müssen, sind als Ergänzung des Unterrichts empfehlenswert.

Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen ua. sind zu verwenden.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten,

römisch drei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 20
    ANGEWANDTE BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit den Aufgaben der Führung eines Betriebes der Fremdenverkehrswirtschaft vertraut gemacht werden. Er soll lernen, Mitarbeiter zielführend einzusetzen, betriebswirtschaftliche Probleme zu erkennen, Lösungen dafür zu finden und diese in die Praxis umzusetzen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Planung von Veranstaltungsabläufen, Ausarbeitung und Besprechung von Einsatzplänen sowie deren Auswertung im Anschluß an die Veranstaltung. Führungsverhalten, Motivation und Motivationsübungen, Kreativitätstechniken.

Erarbeitung von Stellenbeschreibungen, Mitarbeiteraufnahme, Dienstanweisungen an Mitarbeiter in den Betrieben der Fremdenverkehrswirtschaft, Mitarbeiterkontrolle, Kaderbesprechung.

Verhaltenstraining und Verkaufstechniken in der Fremdenverkehrswirtschaft. Verkehr mit Ämtern und Behörden.

Didaktische Grundsätze:

Mit Hilfe von Planspielen, Rollenspielen, Fallanalysen und ähnlichen Unterrichtsmethoden soll der Unterricht betriebsbezogen gestaltet werden. Das Verhaltenstraining soll durch den Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln, wie zB Videogeräten usw. unterstützt werden. Facheinschlägige Exkursionen können durchgeführt werden.

  1. Ziffer 21
    KÜCHENWIRTSCHAFT UND

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der für die Kochpraxis erforderlichen speisenkundlichen Kenntisse unter Berücksichtigung der Grundsätze der Ernährungslehre.

Entwicklung der Fähigkeit, nach zeitgerechten Organisationsprinzipien das Kochverfahren selbständig zu planen sowie verkaufswirksame Speisen bzw. Speisenfolgen der heimischen und der internationalen Küche selbständig und in Gruppenarbeit zuzubereiten. Dabei ist besonders Augenmerk auf rationellen Zeit-, Material- und Arbeitseinsatz zu legen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Berufsbild des Kochs, betriebliche Einführung, die Küchenbrigade, Arbeitshygiene und Unfallverhütung.

Vermittlung von Grundfertigkeiten, Grundzubereitungsarten.

Zubereitung von einfachen Gerichten: Suppen, Suppeneinlagen, einfache kalte und warme Vorspeisen. Kalte und warme Saucen, Fleischspeisen und Beilagen. Teige und Massen, einfache kalte und warme Süßspeisen.

Die Nahrung und die Physiologie der Ernährung, der Nährstoffbedarf des Menschen.

Nahrungsmittel: Arten, Zusammensetzung, Nährwert, Aufbewahrung. Würz- und Genußmittel.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Zubereitung von Gerichten und Spezialitäten der heimischen und internationalen Küche.

Schalen- und Krustentiere.

Cocktailparty, Kaltes und Warmes Buffet, Spezialitätenwoche. Erstellen von Organisationsplänen für den Küchenbetrieb. Wirtschaftliche Küchenführung.

Horsd'oeuvre. Spezialsuppen. Zubereitung von Fisch. A la minute-Gerichte von Schlachtfleisch, Geflügel und Wild.

Süßspeisen.

Schonende Verarbeitung von Obst und Gemüse. Speiseeisgerichte. Speisefolgen der heimischen und internationalen Küche. Mengenkalkulation und Warenanforderung. Verbrauchskontrolle.

Nährstoff- und Nährwertberechnung. Diätformen. Schonkost. Das Lebensmittelgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Die grundlegenden Handgriffe und Arbeitsmethoden sind in Form von arbeitsunterrichtlichen Programmen (gleichzeitiges, intensives, zeitsparendes und alle Schüler der Gruppe aktivierendes Üben des gleichen oder ähnlichen Arbeitsvorganges als Teil eines Gesamtprogrammes) in Lehrküchen zu üben.

Ferner soll der Schüler im Einsatz in der Restaurantküche bzw. in der Betriebsküche lernen, sich durch Übernahme bestimmter Teilaufgaben in den Arbeitsablauf einer Küche einzufügen.

Auf die zahlreichen Probleme der Arbeitshygiene und Unfallverhütung sowie des richtigen Verhaltens bei Unfällen in der Küche ist bei jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuweisen.

Auf Querverbindungen mit einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist Bedacht zu nehmen.

Der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln zur Unterstützung der Vermittlung der Lehrinhalte ist notwendig.

22. SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung gründlicher Sachkenntnisse und Fertigkeiten in allen Servierarbeiten. Erzielung der Fähigkeit, umfangreichere Aufgaben nach zeitgemäßen Organisationsprinzipien durchführen. Förderung des Bewußtseins der Gastlichkeit. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind Sinn für Ordnung und Sauberkeit, gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen sowie die Bereitschaft zur Dienstleistung.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Berufsbild des Kellners, Verhalten im Dienst, Berufshygiene und Unfallverhütung, betriebliche Einführung.

Inventarkunde und Inventarpflege. Mise en place. Vermittlung von Grundfertigkeiten im Service. Aufdecken, Tragen, Servieren. Servierablauf von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes. Verkaufsgespräche.

Frühstück-, Getränke-, Menü- und A-la-carte-Service.

Speisen- und Getränkekarten. Servieren von Spezialgerichten mit korrespondierenden Getränken. Eß- und Trinkgewohnheiten in verschiedenen Ländern. Barkunde und Übungen. Bankett, Büffet.

Wasser, Mineralwasser, alkoholfreie Getränke, Milch und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Tranchieren, Filieren, Marinieren. Kochen und Flambieren bei Tisch.

Serviermethoden und Serviersysteme und deren Anwendung in verschiedenen Betriebsformen.

Frühstück und Frühstücksbüffet. Kaffeehaus-Service. Etagenservice. Bonieren und Abrechnen.

Erstellen von Organisationsplänen für gastronomische

Veranstaltungen.

Kontrollsysteme. Catering.

Bier, Spirituosen, Weine, Schaumweine.

Bargetränke, Barkontrollen, Getränkekarten.

Lagerung von Getränken.

Einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Die Unterweisung hat nach arbeitsunterrichtlichen Prinzipien zu erfolgen. Auf die Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand „Küchenwirtschaft'' ist besonders zu achten.

Ein blockmäßiger Aufbau des praktischen Unterrichts wird sich empfehlen.

Der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln zur Unterstützung der Vermittlung der Lehrinhalte ist notwendig.

23. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler ist mit den praktischen Tätigkeiten in Fremdenverkehrsbetrieben vertraut zu machen. Er soll in der Lage sein, Verantwortung zu tragen, fachliche Aufgaben selbständig zu erfüllen, Betriebsabläufe zu erkennen und sich in ein Arbeitsteam einzufügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Anlernen und praktischer Einsatz in allen Abteilungen und Bereichen eines Betriebes (Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilung, Verwaltung, Hilfs- und Nebenbetriebe).

Praxiseinsätze bei Veranstaltungen im laufenden Betrieb.

Steigerung der Verantwortlichkeit bei Arbeiten mit weitgehend selbständiger fachlicher Aufgabenerfüllung.

Betrauung mit einfachen Organisations- und Führungsaufgaben in allen Abteilungen und Bereichen des Lehrhotels sowie weitere Praxiseinsätze im Betrieb und bei Sonderveranstaltungen.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fortführung der Organisations- und Führungsaufgaben sowie der Praxiseinsätze. Einsatz branchenspezifischer Software.

Didaktische Grundsätze:

Der in vielen Positionen mögliche betriebliche Einsatz verlangt von der Schulleitung und von den Lehrern die Erstellung von Einsatzplänen, von den Schülern Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die jeweils gegebene Situation.

In jedem Falle stehen in diesem Unterrichtsgegenstand für den Lehrer pädagogische Zielsetzungen an der Spitze.

Stetige Unterweisung, besonders vor Beginn, aber auch während des Praxisunterrichtes sind Pflicht des pädagogisch wie fachlich dafür besonders qualifizierten Lehrers.

In Verbindung damit sind die Möglichkeiten der Unfallverhütung und Unfallversorgung ebenso zu behandeln wie die Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.

Das Betriebspraktikum ist als Blockunterricht zu führen, wobei die Auflösung des Klassenverbandes notwendig sein wird.

24. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

PFLICHTPRAKTIKUM

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Formung der Persönlichkeit, vor allem der Berufshaltung, durch die Auseinandersetzung mit der Berufswirklichkeit.

Es ist im Ausmaß von jeweils 8 Wochen in der schulfreien Zeit zwischen den einzelnen Jahrgängen entsprechend dem hiefür abzuschließenden Praktikantenvertrag abzuleisten. Österreicher haben es im Inland zu absolvieren. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Betriebspraktikum'' ist ein enger Kontakt zwischen Schule und Praxisbetrieb zu halten.

Nach Abschluß des Pflichtpraktikums sind die von den Schülern dort gemachten Erfahrungen in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen auszuwerten.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erziehung zur Aufgeschlossenheit für die Denk- und Lebensweise der Menschen des betreffenden Sprachraumes und zum Verständnis für die Eigenheiten und Gewohnheiten der die betreffende Fremdsprache sprechenden Gäste.

Schulung im Lesen und Verstehen von Texten der betreffenden Fremdsprache, soweit sie die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung fremdsprachiger und deutscher Texte.

Vermittlung eines angemessenen aktiven und passiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen Inhalts.

Vermittlung von Kenntnissen über die Strukturen der betreffenden Fremdsprache und der Fähigkeit, diese Kenntnisse im Sprachgebrauch korrekt anzuwenden.

Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe in der Fremdsprache.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aussprache- und Buchstabierübungen. Einführung in die Grundlagen der Sprachstruktur; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache: Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes. Lesen und Beantworten von Fragen, Dialoge, Umformungsübungen, Diktate.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fortsetzung der Formenlehre. Erweiterung der Kenntnisse der Sprachstruktur, Übersetzungen anhand von ausgewählten Fachgebieten wie Ferien, Freizeit, Sport, Hotel, Restaurant, Transportwesen, Post und Bank.

Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen.

Telefongespräche.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse der Sprachstruktur, Übersetzungen. Übungen zur Stilistik und zur Wortschatzerweiterung. Dialoge, Referate, Auswertung von Fachtexten. Bewerbungsschreiben.

Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.

Didaktische Grundsätze:

Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.

Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.

Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lerninhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten und systematisch zu erarbeiten und durch viele Beispiele und Anwendungsübungen zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.

Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum Idiom, Übungsdiktate.

Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen.

Der Schriftverkehr ist auf seine Grundformen zu beschränken.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,

römisch zwei. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit,

römisch drei. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sind unter dem Gesichtspunkt einer philosophischen Anthropologie in Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie einzuführen.

In der Psychologie ist die besondere Eigenart des Psychischen deutlich zu machen und dabei sowohl der Unterschied zum Körpergeschehen als auch der Zusammenhang damit herauszuarbeiten. Ein Überblick über die grundlegenden Bewußtseinsphänomene und Verhaltensweisen soll zu einem Gesamtbild der Persönlichkeit führen. Darüber hinaus ist zu zeigen, daß die Menschen verschieden sind, in Wechselbeziehungen zu Mitmenschen und Gemeinschaften stehen und eine Entwicklung durchmachen.

In der Erziehungslehre sind die Zusammenhänge zwischen den theoretischen Erkenntnissen der Psychologie und der Soziologie und ihren vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugenderziehung, Berufswahl und Lebensgestaltung, Menschenbildung und Menschenführung im Sinne einer Lebenshilfe herauszustellen.

In der Philosophie sind die Schüler mit wesentlichen Problemen und Lösungsversuchen bekanntzumachen, zu selbständigem und kritischem Denken zu führen und mit tragenden Werken des abendländischen Denkens zu konfrontieren, aber auch darauf hinzuweisen, daß in anderen Kulturen vielfach andere Wertvorstellungen, Geisteshaltungen und Denkweisen bestehen.

Der gesamte Unterricht in diesem Gegenstand soll zur Achtung vor der geistigen Leistung und den Ansichten Andersdenkender erziehen. Darüber hinaus soll er dem jungen Menschen helfen, ein eigenes Welt- und Menschbild zu finden, nach dem Sinn seines Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt zu handeln.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Psychologie:

Einführung in den Gegenstand:

Erleben, Verhalten und Objektivationen; Aufgaben und Methoden der Psychologie.

Allgemeine Psychologie:

Wahrnehmen und Denken:

Die Rolle der Aufmerksamkeit und der Einstellung (selektives Bemerken); das Zusammenspiel der verschiedenen Sinne (exemplarische Behandlung eines Sinnesgebietes), Gestaltungsqualität und Dingkonstanz; Speicherung und Verwertung der Erlebnisinhalte.

Vorstellung:

Erinnern; Assoziation und Perseveration; Grade der Anschaulichkeit; Wesen und Leistungsfähigkeit der Phantasie; die steuernden Tendenzen im Vorstellungsablauf.

Denken:

Problem und Umweg; Werkzeugdenken und sprachgebundenes Denken; Funktionen der Sprache.

Lernen:

Reifen ererbter Anlagen; Anpassung und Gestaltung durch Lernen; Arten des Lernens und Lernhilfen; Behalten und Vergessen.

Fühlen und Wollen:

Gefühle, Stimmungen, Affekte; Kontrolle der Gefühle; Weiterleben. Instinkt; Antriebe und Motive; Konflikte und Wunschversagung; Willensentscheidung.

Tiefenpsychologie:

Das Bewußtsein und der Begriff des Psychisch-Unbewußten. Wachtraum, Traum und Traumdeutung; Suggestion und Hypnose; Fehlleistungen und seelische Störungen.

Differentielle Psychologie:

Struktur und Entfaltung der Person; Charakter, Persönlichkeit, Individuum und Typus. Psychologie der Geschlechter. Intelligenz. Problematik der Intelligenz- und Persönlichkeitsdiagnose.

Sozialpsychologie:

Kommunikation; Gruppe (besonders Ehe und Familie), Kollektiv, Masse, Menge; Stellung des einzelnen in der Gemeinschaft; massenpsychologische Erscheinungen, Manipulation der Menschen.

Allenfalls:

Richtungen der Psychologie. Grundzüge der Pathopsychologie.

Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre:

Einführung:

Anlage und Umwelt; Entwicklung und Erziehung des Menschen; Aufgaben der Erziehungslehre.

Säugling und Kleinkind:

Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung und der Familienverhältnisse. Familienerziehung und Heimerziehung; Bedeutung des Kindergartens; Spiel und Spielzeug; besondere Erziehungsprobleme (zB Trotzalter).

Das Schulkind vor und während der Reifezeit:

Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung, Schulreife und Schuleintritt; Schule, Elternhaus und gleichaltrige Gruppe; Erziehungshilfen.

Der Jugendliche und der Erwachsene:

Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; Berufsberatung und Berufswahl; Bildung, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele; Notwendigkeit der Selbsterziehung; Lebensgestaltung und Partnerwahl. Führen und Lehren. Teilnahme am öffentlichen Leben.

Der alternde Mensch:

Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; besondere Lebensprobleme.

Allenfalls:

Heilpädagogik.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Philosophie:

Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens.

Wesen und Begründung der Erkenntnis:

Unterscheidung der psychologischen und der erkenntniskritischen Betrachtungsweise; Begründung der Erkenntnis auf Sinnesempfindungen und Wahrnehmungen (Sensualismus, Empirismus), auf Intuition (Intuitionismus, Phänomenalismus) und auf Denken (Rationalismus), auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für die einzelnen Wissenschaften; Unterscheidung von Erkenntnis a posteriori und a priori.

Die Denkmittel und ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung:

Grundzüge der Aussagen- und der (ein- und mehrstelligen) Prädikatenlogik.

Notwendigkeit exakten Formulierens; Zeichen und Bezeichnetes; Individualbegriff, Allgemeinbegriff, Kategorie; Definition und Einteilung; Unterscheidung von Begriff (Satzfunktion) und Urteil (Satz); Junktoren und Quantoren; Herstellen und Umformen von Beziehungen; Schluß- und Beweisverfahren; Deduktion und Axiomatik; Wahrheit und Richtigkeit des Urteils; Objekt- und Metasprachen.

Verfahren der induktiven Wissenschaften zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse; Hypothese und Theorie; Beschreiben, Deuten, Erklären, Verstehen, Bewerten. Grenzen der Erkenntnis entsprechend dem zugrunde gelegten System.

Die Frage nach der Wirklichkeit:

Das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und ihre Bereiche.

Mensch und Natur:

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität.

Mensch und Gemeinschaft:

Die mitmenschlichen Beziehungen; Recht und Macht; die Frage nach dem Ziel der Menschheit; die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von Wissenschaft und Technik.

Mensch und Werte:

Wertungen und Werte; die Frage nach dem höchsten Gut. Das Schöne. Sittliche Grundhaltungen und richtiges Handeln; die Freiheit des Willens.

Mensch und Gott:

Die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit:

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Dem Lehrer ist die Wahl des Standpunktes und der Forschungsrichtung freigestellt. Er hat sie den Schülern kenntlich zu machen und darf ihnen seine Meinung nicht aufzwingen, sondern muß sich ehrlich bemühen, auch andere Standpunkte und Forschungsrichtungen zu würdigen.

Dem Unterricht in Psychologie kommt die Aufgabe zu, einerseits das Selbst- und Fremdverständnis zu vertiefen und Hilfe für die Bewältigung von Lebensaufgaben zu bieten, andererseits notwendige Grundlagen für die Erziehungslehre und die Philosophie zu schaffen. Obwohl die theoretische Erhellung der Grundtatsachen im Vordergrund zu stehen hat, ist der Stoff durch Beispiele aus der Angewandten Psychologie und der Vergleichenden Verhaltensforschung sowie durch gelegentliche Experimente lebensnah und anschaulich zu gestalten. Die Grundsätze der psychischen Hygiene sind dabei niemals außer acht zu lassen. Die Fülle der Aufgaben kann nur dann bewältigt werden, wenn Sinnesempfindungen und Wahrnehmungen grundsätzlich nicht ausführlicher als andere wesentliche Gebiete behandelt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind heranzuziehen.

Die Erziehungslehre soll vorwiegend praktische Hinweise geben. Dies ist umso eher zu erreichen, wenn der unterrichtliche Ansatz durchwegs aus der Erziehungs- und Lebenswirklichkeit genommen wird und stets auf konkrete Aufgaben bezogen bleibt. Es darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, daß fertige Antworten für alle Situationen möglich sind und gegeben werden können. Im besonderen ist darauf hinzuweisen, daß jeder Mensch dauernd an sich selbst zu arbeiten hat und für alle Bereiche seines Tuns Verantwortung trägt.

Jedem Abschnitt der Erziehungslehre geht eine knappe Darlegung der wichtigsten entwicklungspsychologischen Tatsachen voraus. Gleichzeitig bietet sich dem Lehrer die Möglichkeit, Grundbegriffe und Phänomene der Allgemeinen Psychologie, der Differentiellen Psychologie und der Sozialpsychologie zu wiederholen. Vor allem aber eröffnet sich eine Reihe wertvoller Querverbindungen zwischen Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie (zB Entwicklung der Erkenntnisfunktion - Erkenntnistheorie; der Jugendliche und der Erwachsene - Mensch und Gemeinschaft, Mensch und Werte; der alternde Mensch - die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt).

Der Unterricht in Philosophie hat die Aufgabe, soweit wie möglich an das Philosophieren heranzuführen. Dabei sind die Schüler zu Redlichkeit, Genauigkeit, Klarheit, Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit, auch in der Diskussion, zu erziehen. In der Logik und Wissenschaftslehre geht es nicht um bloße Übernahme von Denkschemata, sondern um die Entwicklung einer kritisch prüfenden Denkhaltung. Da in den einzelnen Lehrgegenständen facheigene Methoden und Prinzipien jahrelang geübt wurden, verbleibt diesem Teilbereich der Philosophie die wichtige Aufgabe der Ergänzung und Zusammenfassung sowie des Vergleiches und der Würdigung.

Es soll ein Ziel des Unterrichtes sein, philosophische Fragen, die sich aus einzelnen Unterrichtsfächern ergeben, zu erörtern. Querverbindungen ergeben sich auch zur Geschichte und Sozialkunde. Auf Philosophiegeschichte, selbst nur im Überblick, muß verzichtet werden. Es kann aber gelegentlich ein philosophisches Problem in seiner historischen Entfaltung dargestellt werden. Besonders empfehlenswert ist es, bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer Lösungsversuche auf bedeutende Denker und philosophische Schulen des Abendlandes hinzuweisen und dabei von Texten klassisch gewordener, gelegentlich auch moderner Philosophen auszugehen.

Der Philosophieunterricht soll danach streben, neben dem fruchtbaren Zweifel das Staunen zu wecken, echte Wertergriffenheit entstehen und die Philosophie auch zum Erlebnis werden zu lassen.

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung eines fundierten Grundwissens über Hardware und Software. Bewußtmachen der Bedeutung der Datenverarbeitung für den zukünftigen Beruf. Erziehung zu selbständigem Arbeiten am Gerät und zu gewissenhafter Problemanalyse.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arbeitsweise eines Computers. Hardware. Datenstruktur. Datenhierarchie. Bit-Byte. ASII Code. Serielle, parallele Schnittstellen. Datenübertragung. Historische Entwicklung der Computer.

Software. Betriebssystem A:, B:, DIR, FORMAT, COPY, DISKCOPY,

ERASE, WILDCARTS.

Übersicht über die Programmiersprachen.

Programmsprache BASIC. Einfache, praxisbezogene mathematische und

kaufmännische Beispiele in Form von linearen und verzweigten

Programmen.

Aufbau mit Flußdiagrammen und Struktogrammen.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Programmsprache BASIC. Umfangreichere, praxisbezogene Beispiele mit Datenspeicherung und Unterprogrammen. Grundlagen des strukturierten Programmierens.

Horizontale Universal-Software, Datenbanken, Tabellenkalkulationen, Business-Grafik, Projektplanung. Bezugnahme auf aktuelle Softwareentwicklungen, insbesondere auf integrierte Programme.

Didaktische Grundsätze:

Vorrangig ist die Arbeit am Gerät. Die theoretischen Grundlagen sind begleitend zur praktischen Arbeit zu vermitteln. Die Kreativität der Schüler ist durch Aufgabenstellungen zu fördern, die einen individuellen Lösungsweg gestatten.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. - römisch drei. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitung aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

römisch eins. - römisch drei. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Instrumentalspielgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

AKTUELLE FACHGEBIETE

römisch eins. - römisch drei. Jahrgang (bis zu 2 Wochenstunden):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

Im römisch fünf. Jahrgang ist die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zur fachübergreifenden Behandlung von Problemkreisen geboten. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

--------------------------------------------------------------------

*1) Absolventen der Hotelfachschule und der Gastgewerbefachschule sind im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Pflichtgegenständen „Küchenwirtschaft und Ernährungslehre'' und „Servierkunde'' sowie im römisch eins. Jahrgang vom Pflichtgegenstand „Betriebspraktikum'' befreit.

*2) Vorprüfung zur Reifeprüfung (nur für Absolventen der Tourismusfachschule und der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe) am Ende des römisch zwei. Jahrganges.

*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

*4) Siehe Anlage 7, Abschnitt römisch eins a.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12107728

Alte Dokumentnummer

N6199332629J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1995BGBl. Nr. 665/1995

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998danach: BGBl. II Nr. 314/1998

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 7 7

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten beginnend mit 1. 9. 1995

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 5, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)

Text

                                                         Anlage 7.7

                                                       --------------

                     AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS

                           I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   2      2      2       6     (III)

2. Deutsch ....................   2      2      2       6      (I)

3. Englisch ...................   3      2      3       8      (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

    *1) *2) ....................   3      3      3       9      (I)

5. Geschichte und Kultur ......   -      2      2       4      III

6. Biologie und Ökologie ......   2      -      -       2      III

7. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................   3      2      3       8      (I)

8. Tourismusgeographie ........   -      -      3       3      III

9. Tourismus und Marketing ....   -      2      2       4      II

10. Verkehr und Reisebüro ......   -      2      2       4      III

11. Betriebswirtschaft,

    Volkswirtschaft und

    gastgewerbliche

    Betriebslehre ..............   2      2      2       6      II

12. Rechnungswesen und

    Controlling *3) ............   2      3      3       8       I

13. Politische Bildung und Recht   -      -      2       2      III

14. Ernährung ..................   1      -      -       1      III

15. Küchenführung und

    -organisation *2) *3) ......   4      4      -       8      IV

16. Getränke ...................   1      -      -       1      III

17. Restaurant *2) *3) .........   3      2      -       5      IV

18. Betriebspraktikum ..........   2      2      -       4     (Va)

19. Leibesübungen und sportliche

    Animation ..................   2      2      2       6      IVa

---------------------------------------------------------------------

                                  32     32     31      95

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *4)

   Dritte lebende Fremdsprache

   *1) .........................   3      2      3       8      (I)

   Fremdsprachen und Wirtschaft

   *1) .........................   3      2      3       8       I

   Hotelmanagement .............   3      2      3       8       I

   Touristisches Management ....   3      2      3       8      II

   Gastronomiemanagement .......   3      2      3       8      IVa

   Kulturelle Animation ........   3      2      3       8      III

   Sport .......................   3      2      3       8      IVa

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *4)          2      2      2       6

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß ......                                *5)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar *1) ..                                 I

     Allgemeinbildendes Seminar                                 III

     Fachtheoretisches Seminar .                                III

     Praxisseminar .............                                IV

---------------------------------------------------------------------

     Gesamtwochenstundenzahl ...  37     36     36     109

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 4 Monate Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik .....................   1      1      1       3       V

Chorgesang .....................   1      1      1       3       V

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Englisch .......................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Zweite lebende Fremdsprache *1)   (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .....................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Rechnungswesen und Controlling .  (2)    (2)    (-)     (4)      I

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventen einer Lehre in den Berufen Koch, Kellner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung bei Erfüllung der Voraussetzungen laut Schulorganisationsgesetz.

Absolventen der Hotelfachschule sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung', „Getränke'' und „Betriebspraktikum'' sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation'' und „Restaurant'' befreit.

Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung'', „Küchenführung und Organisation'' und „Restaurant'' befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Kellner sind im römisch eins. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke'' sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Restaurant'' befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Koch sind im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenführung und Organisation'' befreit.

Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventen der Tourismusfachschule, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistenten abzulegen; Kellner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenführung und Organisation'', Köche nur im Prüfungsgebiet „Restaurant'' eine Vorprüfung abzulegen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zum Tourismus herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Bekanntgabe gemäß Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung
Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache , Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik mit Bezug

zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch drei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis (Restaurant, Gastronomie, Rezeption).

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch zwei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorherrschendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Arbeitswelt.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle

Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichische und internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt.

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Genetik:

Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie; Humangenetik.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.

Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natürliche und künstliche Ökosysteme.

Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.

Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus.

Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie:

Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen; Raumklima und Erholung;

Stadtökologie.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch zwei. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

römisch drei. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Orientierung auf der Erde.

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung.

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

Natur- und Kulturgeographie Europas:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische und außereuropäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

  1. Ziffer 9
    TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische

Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).

Medienauswahl.

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger.

Berufsbilder im Marketing.

römisch drei. Jahrgang:

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;

beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

10. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Funktionen die Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
  • Strichaufzählung
    sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Reisebüro:

Betriebsformen. Unternehmungen. Organisationen. Rechtsgrundlagen.

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Reisebüro:

Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE

BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit,

Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe.

Personeller Aufbau; Entlohnung.

Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen

(Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung;

Verwahrungsvertrag.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). Unternehmensgründung; Rechtsformen;

Einflußfaktoren bei der Wahl der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Beschaffung und Lagerung:

Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsverfahren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).

Wirtschaftssektoren.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe,

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

römisch drei. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

  1. Ziffer 12
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung.

Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von

Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und -verbuchung; Personalverpflegung;

Eigenverbrauch.

Personalverrechnung im Gastgewerbe:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle, Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Jahresabschluß:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung.

römisch zwei. Jahrgang:

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Rückstellungen;

Rechnungsabgrenzungen;

Jahresabschluß von Einzelunternehmungen.

Erlös- und Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

römisch drei. Jahrgang:

Rechnungswesen des Reisebüros:

Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.

Controlling:

Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Bilanztheorie:

Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.

Jahresabschluß:

Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und steuerlicher

Investitionsbegünstigungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere

in gastgewerblichen Betrieben.

Tabellarische und graphische Ermittlung des Betriebsergebnisses.

Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben; gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

14. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Ernährung:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung. Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

  • Strichaufzählung
    kohlenhydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

  1. Ziffer 15
    KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  • Strichaufzählung
    die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Küchenorganisation:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. Küchenbrigade. Einkauf, Übernahme und Lagerung und Verwaltung von Lebensmitteln. Warenverwertung.

Berechnung der Wareneinsatzkosten; Mengen- und Preiskalkulation. Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Konservierungstechniken.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren.

Kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Saucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Salate, Marinaden, Dressings; Eiergerichte; Käseverarbeitung; Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, kalte und warme Süßspeisen; Speiseeisgerichte.

Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien; Haus- und Wildgeflügel, Wild. Süßwasser- und Seefische.

Frühstücksbüffet.

römisch zwei. Jahrgang:

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering. Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Projektierung von Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.

Zubereitung:

Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen.

Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-carte-Gerichte, Spezialitäten.

Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche.

Spezielle Kostformen.

16. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
  • Strichaufzählung
    Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
  • Strichaufzählung
    Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine (Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen);

versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronische gesteuerte Ausschankanlagen.

17. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung.

Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office).

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe.

Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke);

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

Frühstücksservice, Getränkeservice. Etagenservice; Kaffeehausservice;

Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken, Verkaufsgespräch).

Gästeberatung:

Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

römisch zwei. Jahrgang:

Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Fertigkeiten:

Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d'hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Gästeberatung

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit

EDV-Unterstützung.

18. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing'', „Verkehr und Reisebüro'', „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre'', „Rechnungswesen und Controlling'', „Ernährung'', „Küchenführung und -organisation'', „Getränke'' und „Restaurant'' in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

  1. Ziffer 19
    LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION

Lehrplan für Leibesübungen Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation'':

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Englisch und der zweiten lebenden Fremdsprache

  • Strichaufzählung
    eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
  • Strichaufzählung
    einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
  • Strichaufzählung
    über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums. Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food & Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail. Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Artwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

römisch drei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Aufteilung der Wochenstunden:

Die Aufteilung der Wochenstunden erfolgt je nach Vorkenntnissen der Schüler in der zweiten Fremdsprache von der Schule. Grundsätzlich sollte für jede Sprache die Hälfte der Stundenanzahl in Anspruch genommen werden.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewußter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gastronomie und Umwelt:

F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung.

Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter

Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.

Housekeeping:

Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,

Dienstplangestaltung.

Front Office:

Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.

Geschäftsanbahnung, Guest-History;

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrgangs.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Finanzmanagement:

Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.

Veranstaltungsmanagement:

Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.

Betriebsgründung:

Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrgangs.

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Interpretation von Kennzahlen und Controlling.

Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).

Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).

Strategisches Personalmanagement:

Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrgangs.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

TOURISTISCHES MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben in den Bereichen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Tourismusverwaltung,
    • Strichaufzählung
      Reiseveranstaltung und -vermittlung,
    • Strichaufzählung
      touristische Personenbeförderung,
    • Strichaufzählung
      Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
    • Strichaufzählung
      Verwaltung von Freizeitanlagen
    unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Touristik und Umwelt.

Tourismus der Region: Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.

Probeführungen.

Tourismusbüro:

Örtliche und regionale Informationen.

Unternehmungen:

Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.

Informationsmittel:

Österreichische Kursbücher.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrganges.

römisch zwei. Jahrgang:

Reisebüro:

Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.

Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.

Informationsmittel:

Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.

Touristik-Geographie:

Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.

Counter:

Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,

Verrechnung, Nachbetreuung.

Touristikveranstaltungen:

Besuch, Teilnahme, Auswertung.

Reiseleitung:

Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische

Aufgaben, Führungsaufgaben.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Tagungen, Seminare, Kongresse:

Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale

und internationale Organisationen.

Ausstellungen, Messen:

Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,

betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.

Tourismusmanagement:

Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der

örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

GASTRONOMIEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    selbständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können;
  • Strichaufzählung
    alle im Gastronomiebereich anfallenden Tätigkeiten ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Nährwertberechnungen durchführen können und grundlegende Kenntnisse über Diätetik und Schonkost praktisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben eines Sommeliers wahrnehmen können und einen Weinkeller aufbauen, organisieren und verwalten können;
  • Strichaufzählung
    Verkaufshilfen, wie zB Speise- und Getränkekarten, gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung guter Umgangsformen und der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Geschichte und Entwicklung der Kochkunst;

Menügrundplan, Menüarten, Speisengruppen (vor allem der österreichischen Küche).

Mahlzeiten des Tages aus internationaler Sicht.

Pflege und Präsentation von Käse; Verkaufsgespräche; Speise- und Getränkekarten für verschiedene Gelegenheiten (Inhalt, optische Gestaltung, gesetzliche Bestimmungen).

Organisation:

Einkauf typischer Waren.

Berechnung des Wareneinsatzes.

Weinkeller (Organisationsformen, Einkauf, Verwaltung, Schulweinkeller).

römisch zwei. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Nährwertberechnungen anhand von Nährwerttabellen;

Speisen und Menüs, die sowohl leichte Vollkost als auch Vital- und Normalkost umfassen; Diätetik und Schonkost.

Typische Speisen und Menüfolgen inklusive der Speisekartengestaltung aus den Bereichen Brunch, Wiener Beisel usw.

Aufgaben eines Sommeliers.

Rauchwaren (Bedeutung in der Gastronomie, Rauchen und Gesundheit).

Verkaufsgespräche.

Organisation:

Marktangebot im Bereich der Getränke; Anlegen eines Weinkellers;

EDV-Anwendung im Weinkeller.

römisch drei. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Praktische Übungen zu Büffetabläufen und Menüfolgen.

Spezialitätenkarten in mindestens vier Sprachen.

Sales tools in der Gastronomie.

Internationale Getränkespezialitäten.

Reklamationen (Auseinandersetzung mit reklamierenden Gästen -

Rollenspiel; Wiedergutmachungen auf Grund von Reklamationen).

Das Kind als Gast.

Organisation:

Büffetplanung (Organisations- und Dienstpläne).

Erstellen von Programmen für die Begleiter bei Tagungen und Kongressen.

KULTURELLE ANIMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente'' Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
  • Strichaufzählung
    Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).

Bereiche:

Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.

Österreichisches Kulturangebot:

Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrganges.

römisch zwei. Jahrgang:

Angebotselemente:

Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender;

Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.

Kulturpflege und Kulturpolitik:

Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.

Musische und handwerkliche Animation:

Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,

Workshops, kreative Kursprogramme.

Kulturhistorische Animation:

„Zeitreisen''; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;

Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.

Kulturmarketing:

Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung

und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Sportarten jenes Können und jene Kenntnisse erwerben, die ihn befähigen, andere zum Sport anzuregen, Bewegungsformen vorzuzeigen und anderen die Sportausübung zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    durch eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften die körperlichen Voraussetzungen, die für die Ausübung der jeweiligen speziellen Sportart nötig sind, erwerben;
  • Strichaufzählung
    den gesundheitlichen und freizeitpädagogischen Aspekt sowie die Bedeutung der körperlichen Fitness erkennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

römisch drei. Jahrgang:

Ausgewählte Lehrbereiche des Pflichtgegenstandes „Leibesübungen und sportliche Anmiation'' unter Einbeziehung einer vertiefenden Grundausbildung im gewählten Schwerpunktbereich.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
  • Strichaufzählung
    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit
auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, ,wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem römisch eins. und römisch zwei. und dem römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von jeweils zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Absolventen von Fachschulen (ausgenommen Handelsschulen) sowie Absolventen einer Lehre sind Praktika, die nach Abschluß der Fachschule bzw. nach Ablegung der Lehrabschlußprüfung abgeleistet wurden, bis zum Ausmaß von zwei Monaten auf die viermonatige Gesamtdauer des Pflichtpraktikums anzurechnen.
Die Praktika sind nach Möglichkeit in jenen Bereichen der Tourismuswirtschaft abzulegen, die durch eine vorangehende Ausbildung nicht abgedeckt sind.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktaufnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl

im schulautonomen Bereich.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*5) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12111148

Alte Dokumentnummer

N6199552566J