Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 35/1953Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1953,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 12.
Im gegebenen Falle wird ein Meinungsaustausch zwischen den Vertragspartnern stattfinden, der den Schutz, die Übertragung und den freien Umlauf der Autorenrechte hinsichtlich literarischer und künstlerischer Werke zum Gegenstand haben wird, wobei die gemischte Kommission zur Teilnahme herangezogen wird.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118148
Alte Dokumentnummer
N7195333917L