Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Organisation für Kernforschung (CERN)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1971 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1971, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Unterzeichnungsdatum
01.07.1953
Langtitel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) (geänderte Fassung)
StF: BGBl. Nr. 176/1971 (NR: GP XI RV 1245 AB 1347 S. 145. BR: S. 279.)
Sprachen
Englisch, Französisch
Vertragsparteien
*Belgien 176/1971 *Dänemark 176/1971 *Deutschland/BRD 176/1971 *Frankreich 176/1971 *Griechenland 176/1971 *Italien 176/1971 *Niederlande 176/1971 *Norwegen 176/1971 *Schweden 176/1971 *Schweiz 176/1971 *Spanien 101/1984 *Vereinigtes Königreich 176/1971*Belgien 176 aus 1971, *Dänemark 176 aus 1971, *Deutschland/BRD 176 aus 1971, *Frankreich 176 aus 1971, *Griechenland 176 aus 1971, *Italien 176 aus 1971, *Niederlande 176 aus 1971, *Norwegen 176 aus 1971, *Schweden 176 aus 1971, *Schweiz 176 aus 1971, *Spanien 101 aus 1984, *Vereinigtes Königreich 176/1971
Sonstige Textteile
Nachdem das am 1. Juli 1953 in Paris abgeschlossene Übereinkommen zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) (geänderte Fassung) samt Finanzprotokoll, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für angenommen und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Annahmeurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 18. September 1969
Ratifikationstext
Die österreichische Annahmeurkunde zum vorliegenden Übereinkommen wurde am 12. November 1969 beim Generaldirektor des CERN hinterlegt. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. X Z 2 am 17. Jänner 1971 in Kraft getreten.Die österreichische Annahmeurkunde zum vorliegenden Übereinkommen wurde am 12. November 1969 beim Generaldirektor des CERN hinterlegt. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch zehn, Ziffer 2, am 17. Jänner 1971 in Kraft getreten.
Folgende Staaten haben die Übereinkunft angenommen: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Schweden und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE VERTRAGSSTAATEN dieses Übereinkommens –
EINGEDENK der am 15. Februar 1952 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegten Vereinbarung über die Bildung eines Rates von Vertretern europäischer Staaten zur Planung eines internationalen Laboratoriums und zur Organisierung anderer Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Kernforschung;
EINGEDENK der am 30. Juni 1953 in Paris unterzeichneten Ergänzungsvereinbarung zur Verlängerung der genannten Vereinbarung und
IN DEM WUNSCHE, nach Artikel III Absatz 2 der genannten Vereinbarung vom 15. Februar 1952 ein Übereinkommen zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung zu schließen, das die Gründung eines internationalen Laboratoriums zur Durchführung eines abgestimmten Programms rein wissenschaftlicher und grundlegender Forschung über Teilchen hoher Energie umfaßt –IN DEM WUNSCHE, nach Artikel römisch drei Absatz 2 der genannten Vereinbarung vom 15. Februar 1952 ein Übereinkommen zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung zu schließen, das die Gründung eines internationalen Laboratoriums zur Durchführung eines abgestimmten Programms rein wissenschaftlicher und grundlegender Forschung über Teilchen hoher Energie umfaßt –
HABEN folgendes VEREINBART:
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2023
Dokumentnummer
NOR30006855