Norm Studienordnung für die Studienrichtung Deutsche Philologie× ▾ ‹›Gliederung Studienordnung für die Studienrichtung Deutsche Philologie Fassungen (Gesetz) ab 13.10.1976 — BGBl. Nr. 543/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.10.197630.09.2003 BGBl. Nr. 543/1976 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.10.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. ABSCHNITTAllgemeines§ 1Einrichtung§ 2Studienabschnitte und Studiendauer§ 3Besondere VoraussetzungenII. ABSCHNITTErster Studienabschnitt§ 4Inskription im ersten Studienabschnitt§ 5Erste DiplomprüfungIII. ABSCHNITTZweiter Studienabschnitt des Studienzweiges Deutsche Philologie§ 6Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 7Vorprüfung zur zweiten Diplomprüfung§ 8Zweite DiplomprüfungIV. ABSCHNITTZweiter Studienabschnitt des Studienzweiges Deutsche Philologie (Lehramt an höheren Schulen)§ 9Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 10Vorprüfung zur zweiten Diplomprüfung§ 11Zweite DiplomprüfungV. ABSCHNITT§ 12Übergangsbestimmungen