Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
ab 15.07.1982 — BGBl. Nr. 597/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute15.07.1982 BGBl. Nr. 597/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

15.07.1982BGBl. Nr. 597/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

ABSCHNITT 2

Die Unterzeichner haben die Absicht, sich an der Aktion durch beschleunigten Informationsaustausch und durch eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten zu beteiligen:

  1. Litera a
    durch Untersuchungen und Forschungsarbeiten in ihren technischen Diensten oder Forschungsinstitutionen mit öffentlichem Charakter – nachstehend „öffentliche Forschungsinstitutionen“ genannt,
  2. Litera b
    durch den Abschluß von Verträgen über Untersuchungen und Forschungsvorhaben mit Institutionen – nachstehend „Forschungsvertragspartner“ genannt,
  3. Litera c
    durch Mitteilung ihrer Forschungsergebnisse an den Ausschuß, der die Ergebnisse sammelt und auswertet,
  4. Litera d
    durch die Beurteilung der im Rahmen dieser Forschungstätigkeiten angewandten Methoden und Verfahren sowie durch die Abgabe von Empfehlungen und die Übertragung neuer Aufgaben an die verschiedenen Laboratorien auf der Grundlage dieser Beurteilungen,
  5. Litera e
    durch die Organisation häufiger Besuche zwischen den Laboratorien,
  6. Litera f
    durch Dienstleistungen.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2017

Gesetzesnummer

10009515

Dokumentnummer

NOR12120821

Alte Dokumentnummer

N7198233064L