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Abkommen zwischen der Österreich und Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Fassungen (Gesetz)
ab 19.09.1990 — BGBl. Nr. 588/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute19.09.1990 § → § BGBl. Nr. 588/1990
01.02.198718.09.1990 BGBl. Nr. 662/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen der Österreich und Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 662 aus 1986,

Typ

Vertrag – Niederlande

Inkrafttretensdatum

01.02.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

StF: BGBl. Nr. 662/1986 (NR: GP XVI RV 757 AB 929 S. 134. BR: AB 3108 S. 475.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 8, Absatz eins, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 1. Feber 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Königreich der Niederlande,

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,

in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums in den Vertragsstaaten zu erleichtern,

haben über die Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer Grade folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017

Gesetzesnummer

10009613

Dokumentnummer

NOR11009804

alte Dokumentnummer

N7198616104R